Historisches Signal – Aufnahme nationaler Minderheiten und Volksgruppen ins Grundgesetz auf den Weg gebracht
Der heutige Beschluss des Bundesrates, nationale Minderheiten und Volksgruppen ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern, ist für die Domowina ein historisches und wegweisendes Signal.
Domowina-Vorsitzender Dawid Statnik erklärte: „Wir sind dankbar für dieses klare Bekenntnis. Die Aufnahme des Minderheitenschutzes in das Grundgesetz stärkt nicht nur die Rechte der Sorben, sondern auch die aller anerkannten Minderheiten und Volksgruppen in Deutschland. Dieser Schritt macht deutlich: Minderheiten und ihre Sprachen sind ein unverrückbarer Teil unseres Landes.“
Statnik hob hervor, dass dieser Erfolg nur durch das gemeinsame Engagement der drei Bundesländer Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen möglich geworden sei.
Die Domowina ruft Bundestag und Bundesregierung nun dazu auf, den Beschluss des Bundesrates zügig umzusetzen.
Hintergrund: Bereits 2019 hatten Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen einen entsprechenden Antrag im Bundesrat eingebracht, der damals jedoch in den Ausschüssen keine Mehrheit fand. Mit der heutigen Entscheidung fordert der Bundesrat ausdrücklich, den Schutz der anerkannten nationalen Minderheiten – Dänen, Friesen, Sorben sowie Sinti und Roma – im Grundgesetz festzuschreiben.
Božena Šimanec/Schiemann
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