Satzung für den Arnošt-Muka-Preis

§ 1

Die „Maćica Serbska“ verleiht alle zwei Jahre den Arnošt-Muka-Preis. Ausgezeichnet wird ein(e) Student(in) oder Absolvent(in) im ersten Jahr nach Studienabschluss für eine wissenschaftliche Arbeit über sorbische Sprache und Literatur, Soziologie, Pädagogik/Didaktik, Geschichte, Kulturforschung, Kunst oder Journalismus.

§ 2

Das Preisgeld beträgt 500 Euro. Wenn die Arbeit § 1 der Satzung entspricht und in sorbischer Sprache verfasst ist, erhöht sich das Preisgeld auf 700 Euro. Der Preis darf nur ausgeschrieben werden, wenn die Dotation gesichert ist.

 

§ 3

Der Preis wird vom Vorstand der „Maćica Serbska“ öffentlich ausgeschrieben.

§ 4

Der Vorstand der „Maćica Serbska“ ernennt einen Ausschuss zur Beurteilung der eingereichten Arbeiten. Ihm gehören ein Mitglied des Vorstandes und zwei Fachkräfte auf dem Gebiet der Sorabistik an. Die Beratungen des Ausschusses und die Liste der eingereichten Arbeiten werden vertraulich behandelt. Der Ausschuss überreicht dem Vorstand seine Vorschläge für die Preisverleihung. Sie sind die Grundlage für die Entscheidung des Vorstandes. Der Ausschuss kann die Verleihung von Förderpreisen in Höhe von 50 € empfehlen. Wenn die Beiträge nicht die erforderliche Qualität erreichen, wird der Preis im entsprechenden Kalenderjahr nicht vergeben.

§5

Die Arbeit ist schriftlich beim Vorsitzenden des Ausschusses einzureichen. Sie darf  den Umfang von 35 Seiten im anderthalbzeiligen Text in 12 pt nicht überschreiten. Illustrationen sind im Anhang möglich. Beiträge für akademische Zwecke dürfen noch nicht publiziert worden sein. Der Arbeit muss in einem Brief Folgendes beigefügt sein: Name der Autorin/des Autors, Adresse, Geburtsdatum, Studienrichtung, Anzahl der Fachsemester bzw. Abschlussjahr, Titel der eingereichten Arbeit und die Versicherung, dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde und keine Autorenrechte verletzt. Der Name der Autorin/des Autor darf in der Arbeit selbst nicht genannt werden, damit die Bewertung ohne Kenntnis der Person erfolgen kann.

§ 6

Der Vorstand der „Maćica Serbska“ verleiht den Preis und informiert die Preisträgerin/den Preisträger. Der Preis wird auf der Hauptversammlung der „Maćica Serbska“ oder auf einer besonderen Veranstaltung überreicht. Der Preisträger/die Preisträgerin kann gebeten werden, die Arbeit auf der Hauptversammlung vorzustellen.

§ 7

Gegen die Entscheidungen des Ausschusses und des Vorstandes zur Preisverleihung ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

§ 8

Änderung und Aufhebung der Satzung liegt in der Verantwortung des Vorstandes der „Maćica Serbska“.

Cottbus, 27. Mai 2010

Jan Malink, Vorsitzender

Marko Kowar,  Stellv. Vorsitzender