Statnik über EuGH-Urteil zur Minority SafePack-Initiative

Am 5. Juni 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Urteil zur Minority SafePack Initiative verkündet und die Berufung endgültig abgewiesen. Damit bestätigt das Gericht die Entscheidung der Europäischen Kommission, keine Gesetzesinitiativen zum Schutz und zur Förderung nationaler Minderheiten und Sprachgemeinschaften in Europa auf den Weg zu bringen. 

Der Minderheitenrat und zahlreiche Minderheitenorganisationen, darunter die Domowina, bedauern dieses Urteil zutiefst. Dawid Statnik, Vorsitzender der Domowina, erklärt dazu: „Das Urteil des Gerichts unterstreicht, dass die Europäische Kommission ihrer moralischen und politischen Verantwortung für den Minderheitenschutz nicht gerecht wird – obwohl sie sich in Artikel 21 der Grundrechtecharta klar dazu bekennt. Der Schutz nationaler Minderheiten bleibt politisch schwach und rechtlich unverbindlich. 

Es ist eine verpasste Chance. Mehr als 1 Million Menschen haben die Initiative mit ihrer Unterschrift unterstützt. Das ist ein klares politisches Signal. Ich danke daher allen Sorbinnen und Sorben, engagierten Politikern und allen weiteren Unterstützern der Initiative. Ungeachtet der Ablehnung wird sich die Domowina weiter für die Inhalte der Initiative einsetzen: für den europäischen Gedanken und für die Anerkennung und Förderung der Rechte aller Völker und nationaler Minderheiten.“ 

Weitere Informationen:

Minderheitenrat bedauert EuGH-Urteil zur Minority SafePack Initiative: Ein Rückschlag für Europas Vielfalt - Minderheitensekretariat 

Pressemitteilung zur endgültigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Minority-SafePack-Initiative 

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