Servicebüro für die sorbische Sprache in kommunalen Angelegenheiten

Das Servicebüro für die sorbische Sprache unterstützt Städte und Gemeinden im sorbischen Siedlungsgebiet Sachsens. Es bietet kostenlose Übersetzungen und Beratung an und hilft dabei, Zweisprachigkeit im öffentlichen Leben zu stärken – etwa bei Straßenschildern, Gebäudebezeichnungen oder der Entwicklung sorbischer Fachbegriffe.

Zur Webseite des Servicebüros

Die Domowina ist Trägerin des Servicebüros für die sorbische Sprache in kommunalen Angelegenheiten.

Dieses Büro, initiiert durch den Wettbewerb "Sprachen zugewandte Kommune – die sorbische Sprache lebt", ist für die Städte und Gemeinden im sorbischen Siedlungsgebiet Sachsens ein kostenfreier Übersetzungs- und Beratungsdienstleister. Durch die Tätigkeit der Mitarbeiter wird die Zweisprachigkeit in der Region gefördert, wie z. B. bei der zweisprachigen Bezeichnung von Straßen und öffentlichen Gebäuden sowie der Schaffung sorbischer Fachterminologie für amtliche Zwecke. Für die Finanzierung des Büros erhält die Domowina Mittel vom Freistaat Sachsen.

Zur Webseite des Servicebüros


Unterstützung bei zweisprachigen Veröffentlichungen

Hier sehen Sie einige Beispiele zweisprachiger Veröffentlichungen, bei denen das Servicebüro Kommunen und Gemeinden unterstützen kann.
Ein wichtiges Anliegen ist, dass beide Sprachen in gleich großer Schrift sichtbar sind.


Ob Visitenkarte, Amtsblatt oder Internetseite – die zweisprachige Gestaltung stärkt die Sichtbarkeit und Gleichberechtigung der sorbischen Sprache im Alltag.


Wie lässt sich die Zweisprachigkeit umsetzen?


Das Team des Servicebüros

Jan Kral | Johannes Krahl
Lektor und Übersetzer
03571 47634-12
info@sb-kom.de
Franciska Grajcarekowa | Franziska Grajcarek (in Elternzeit)
Lektorin und Übersetzerin
03571 47634-13
info@sb-kom.de
Borbora Zyndźic | Barbara Sende
Lektorin und Übersetzerin
03571 47634-16
borbora.zyndzic@serwis.domowina.de
Sara Mičkec | Sara Mitschke
Lektorin und Übersetzerin (auf Honorarbasis)
03571 47634-18
sara.mickec@serwis.domowina.de


Förderhinweis

Diese Maßnahme wird gefördert durch das Sächsische Staatsministerium des Innern. Sie wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.