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Rechte der Sorben: Schutz, Förderung und Anerkennung

Die Sorben sind als nationale Minderheit rechtlich geschützt – auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene. Diese Anerkennung sichert ihre Sprache, Kultur und Identität als festen Bestandteil Deutschlands und Europas.

Die Sorben sind auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene rechtlich anerkannt und geschützt. Internationale Bestimmungen wie die Charta der Vereinten Nationen, die OSZE-Schlussakte von Helsinki, der Europarat und die Europäische Union betonen die Achtung der Minderheitenrechte als Grundprinzip.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 die Gleichberechtigung aller Bürger:innen unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft festgeschrieben. Dies bildet die Grundlage für den Schutz und die Förderung des sorbischen Volkes.

Besondere Bedeutung für die rechtliche Absicherung der Sorben hat der Einigungsvertrag von 1990. Durch ihn wurden die Sorben auf Bundesebene als nationale Minderheit anerkannt – ein entscheidender Schritt zur Sicherung ihrer Rechte und ihrer kulturellen Identität. Im Rahmen des Einigungsvertrags erhielten sie zudem Strukturen und Institutionen zur Förderung ihrer Kultur und Sprache.

Auf Ebene der Bundesländer gibt es weitere spezifische Regelungen. In Brandenburg regelt das Gesetz über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden insbesondere die Förderung der niedersorbischen Sprache im Bildungsbereich und die Verwendung der Sprache in öffentlichen Einrichtungen. In Sachsen legt das Gesetz über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen ähnliche Regelungen fest, darunter die Förderung der sorbischen Sprache in Bildung und Verwaltung.


Rechtsgrundlagen des Minderheitenschutzes

Zum Schutz nationaler Minderheiten bestehen zahlreiche internationale Abkommen sowie nationale Vorschriften. Auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene sichern sie die Rechte aller in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten und Volksgruppen – darunter auch der Sorben/Wenden – sowie der Regionalsprache Niederdeutsch. Diese Regelungen gelten allgemein und unterscheiden nicht zwischen den einzelnen Gruppen.

Die folgenden Links führen zu den Seiten des Minderheitensekretariats, das die vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen in Deutschland politisch vertritt und sich für ihre Rechte auf nationaler und internationaler Ebene einsetzt.