Hauptversammlung der Domowina mit vielen Personen, die blaue Schilder mit weißem Schriftzug

Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das höchste Gremium der Domowina. Alle zwei Jahre entscheiden Delegierte über Richtlinien und Schwerpunkte.

Die Hauptversammlung der Domowina ist das höchste Entscheidungsorgan und tagt alle zwei Jahre. Sie wird vom Bundesvorstand mindestens drei Monate vorher mit Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Delegierten, die sich aus dem Bundesvorstand und weiteren Mitgliedern der Mitgliedsverbände zusammensetzen, werden mindestens drei Wochen vorher schriftlich eingeladen.

Die Mitgliederversammlung hat die Aufgabe, in der Mitte der Wahlperiode Bilanz über die vergangenen zwei Jahre zu ziehen und die Arbeitsrichtlinien für die nächsten zwei Jahre zu konkretisieren. Dazu gehören die Bestätigung des Berichtes des Bundesvorstandes über die Tätigkeit der Domowina, des Finanzberichtes sowie der Berichte von Revisions- und Schlichtungskommission. Weitere Aufgaben des „Halbzeittreffens“ sind die Diskussion zu aktuellen strategischen Fragen für die Beschlussfassung sowie die Verabschiedung verschiedener Arbeitsordnungen (wie Wahlordnung, Ordnung zur Verleihung der Ehrenmitgliedschaft, Beitragsordnung) oder des Programms der Domowina.

Alle vier Jahre ist die Mitgliederversammlung zugleich Wahlversammlung. Neben den genannten Aufgaben obliegt ihr die Entlastung des bisherigen Bundesvorstandes, die Wahl des Vorsitzenden sowie seiner Stellvertreter (unter Berücksichtigung der Vertretung der Nieder- und Oberlausitz), die Wahl weiterer Mitglieder des Bundesvorstandes, der Revisionskommission und der Schlichtungskommission.


23. (ordentliche) Hauptversammlung der Domowina

am 5. April 2025 in den Räumen des Sorbischen National-Ensembles in Budyšin | Bautzen


Zu den Unterlagen und Materialien der 23. Hauptversammlung

Dokumente