Domowina-Präsidium für die Verankerung von Minderheitenrechten im Grundgesetz

Gestern hat sich das Domowina-Präsidium im Haus der Sorben in Budyšin/Bautzen zu seiner regulären Sitzung getroffen. Auf der Agenda standen mehrere aktuelle Themen.

Aus Sicht der Domowina ist es längst an der Zeit, die vier autochthonen nationalen Minderheiten Deutschlands ins Deutsche Grundgesetz aufzunehmen. Das Präsidium zeigt sich enttäuscht in Bezug auf die aktuellen Aussagen des Bundesministeriums des Innern, welches diese Forderung nicht unterstützt.

„Wir sind enttäuscht, dass sich das Ministerium schon jetzt dagegen ausgesprochen hat, die nationalen Minderheiten ins Grundgesetz aufzunehmen. Eine solche Entscheidung kann und darf nicht auf der Ebene der Ministerien getroffen werden. Darüber muss der Deutsche Bundestag entscheiden. Wir haben mehrere positive Signale seitens der Bundestagsabgeordneten erhalten und setzen uns weiterhin für dieses Thema ein. Wir erwarten vom Beauftragten der Bundesregierung für nationale Minderheiten Herrn Fabritius, dass er uns in dieser Hinsicht unterstützt“, so das Domowina-Präsidium.

Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung waren mehrere Delegierungen von sorbischen Kulturgruppen sowie die Vorbereitung der nächsten Bundesvorstandssitzung der Domowina. Diese findet am 27. März in der „Alten Schule“ in Židźino/Seidewinkel bei Hoyerswerda statt.

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