Assoziierte Mitglieder der Domowina

Aus der Satzung der Domowina:

... (1) Die Vereine der Sorben außerhalb der Lausitz und im Ausland bzw. der Freunde der Sorben dürfen als assoziierte Mitglieder beitreten. Die Formen des gemeinsamen Wirkens werden durch Vereinbarungen geregelt, welche der Zustimmung durch den Bundesvorstand bedürfen. ...