Die Hauptversammlung

Aus der Satzung der Domowina:

Art. 7
Die Hauptversammlung der Domowina

(1) Das höchste Organ der Domowina ist die Hauptversammlung, die jedes zweite Jahr tagt. Der Bundesvorstand beruft die Hauptversammlung mindestens 3 Monate vorher ein und schlägt die Tagesordnung vor.

(2) Die Delegierten der Hauptversammlung sind die Mitglieder des Bundesvorstandes und weitere Mitglieder der Mitgliedsvereine. Den Delegiertenschlüssel legt der Bundesvorstand fest. Die schriftlichen Einladungen zur Hauptversammlung mit der vorläufigen Tagesordnung werden mindestens drei Wochen vorher an die Delegierten übergeben.
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(5) Die Hauptversammlung in der Mitte der Wahlperiode hat die Aufgabe, die zweijährige Tätigkeit zu bilanzieren und die Arbeitsrichtlinien für die nächsten zwei Jahre zu konkretisieren.
Insbesondere hat sie:

  • den Bericht des Bundesvorstandes über das Wirken der Domowina zur Verbesserung der Lage des sorbischen Volkes und die Verwirklichung der Aufgaben der Arbeitsrichtlinien entgegenzunehmen und zu bestätigen,
  • den Finanzbericht zu den vergangenen zwei Jahren entgegenzunehmen und zu bestätigen,
  • den Bericht des Revisionsausschusses entgegenzunehmen,
  • den Bericht des Schlichtungsausschusses entgegenzunehmen,
  • grundsätzliche strategische Fragen der nationalen Arbeit zu diskutieren und zu entscheiden,
  • die Wahlordnung zu beschließen, welche kein Bestandteil dieser Satzung ist,
  • die Ordnung zur Verleihung der Ehrenmitgliedschaft zu beschließen, welche kein Bestandteil dieser Satzung ist,
  • die Beitragsordnung zu beschließen, welche kein Bestandteil dieser Satzung ist,
  • das Programm der Domowina zu beschließen,
  • Änderungen der Satzung zu beschließen,
  • die Arbeitsrichtlinien für den Zeitraum bis zur nächsten Hauptversammlung zu beschließen,
  • Vereine endgültig in die Domowina aufzunehmen.

(6) Jedes vierte Jahr ist die Hauptversammlung gleichzeitig Wahlversammlung. Sie hat zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben der Hauptversammlung folgende Aufgaben:

  • den bisherigen Bundesvorstand zu entlasten,
  • den Vorsitzenden und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der Domowina zu wählen, dabei ist darauf zu achten, dass die Nieder- und Oberlausitz vertreten sind,
  • weitere Mitglieder des Bundesvorstandes zu wählen,
  • den Revisionsausschuss zu wählen,
  • den Schlichtungsausschuss zu wählen.

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