Beratender Ausschuss des Europarates zur Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten zu Gast in Budyšin/Bautzen

Eine Delegation des Beratenden Ausschusses zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats war heute zu Gast bei der Domowina – Zwězk Łužyskich Serbow | Zwjazk Łužiskich Serbow | Bund Lausitzer Sorben. Im Rahmen dieses Besuchs haben sich die Mitglieder des Ausschusses mit dem Vorsitzenden der Domowina Dawid Statnik, der der Hauptgeschäftsführerin Judit Šołćina sowie dem Geschäftsführer Marcus Końcaŕ getroffen, um über die aktuelle Lage des sorbischen Volkes zu erfahren.

Die Ausschussmitglieder haben die Aufgabe, die ganze Bandbreite an Themen der Rahmenvereinbarung für alle vier nationalen Minderheiten in Deutschland zu beurteilen: Toleranz in der Gesellschaft, Fragen der Diskriminierung im Bereich von Sprache, Bildung, Medien, Verwaltung, öffentlicher Zweisprachigkeit sowie der Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen politischer Entscheidungen.

Die Domowina hat in der Diskussion unter anderem die Themen Bildung, Medien, Digitalisierung, Minderheitenpolitik sowie die Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk als Herausforderungen für die Zukunft hervorgehoben. Besonders interessierte sich das Gremium für die politische Situation der Sorben im Hinblick auf Rechtsextremismus.

Die Gremiumsmitglieder sind eine ganze Woche lang in Deutschland unterwegs, um die sechste Stellungnahme mit Empfehlungen für Deutschland vorzubereiten. Als Interessenvertretung der Sorben lobt die Domowina das persönliche Gespräch mit dem Ausschuss. So können aktuelle Entwicklungen zum Schutz des sorbischen Volkes erörtert und seitens der Experten des Europarates in ihrem Bericht berücksichtigt werden.

 

Hintergrund zum Ausschuss des Europarates zur Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten

Der Beratende Ausschuss für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten besteht nach Artikel 26 aus unabhängigen Sachverständigen, welche der Europarat wählt. Dem Ausschuss gehören 18 Mitglieder mit anerkannter Kompetenz auf dem Gebiet des Minderheitenschutzes / der Menschenrechte an, die jeweils für vier Jahre gewählt sind. Aus Deutschland ist Dr. Jur. Detlev Rein Mitglied des Gremiums. Der Beratende Ausschuss des Europarates bereitet für jedes Land, welches das Übereinkommen unterzeichnet hat, spezifische Stellungnahmen, die nach umfangreichem Monitoring aufgenommen werden. Dazu gehören die Überprüfung der staatlichen Berichte und anderer Informationsquellen sowie Treffen mit Regierungspartnern, Vertretern nationaler Minderheiten und weiteren Akteuren. Nach diesem bereitet der Ausschuss Stellungnahmen mit konkreten Empfehlungen für einzelne Instanzen vor, um die festgestellten Probleme zu lösen. Das aktuellste Gutachten ist aus dem Jahr 2021. Auch für diesen hat sich der Beratende Ausschuss unter anderem mit der Domowina ausgetauscht, um über die sorbischen Angelegenheiten zu erfahren.