Bericht des Bundesvorstandes der Domowina über die Tätigkeit des Dachverbandes auf der 17. Hauptversammlung am 28.03.2015 in Dreikretscham/Haslow

Die 16. Hauptversammlung der Domowina hat in den Arbeitsrichtlinien inhaltliche Ziele formuliert. Sie bildeten die Grundlage für die Tätigkeit aller Gremien. Der vorliegende Bericht dient der Abrechnung des Erreichten. Er enthält eine Beschreibung weiterhin bestehender Aufgaben und eine Zusammenstellung von Vorhaben, die in den vergangenen beiden Jahren nicht realisiert werden konnten.

 

1.    Die Förderung der sorbischen[1] Sprache:

 

1.1.    Die Domowina schafft in ihrer Geschäftsstelle bis zur 17. Hauptversammlung im Jahre 2015 erneut die Stelle einer Referentin/eines Referenten für Bildung und Jugend.[2]

Mit der Gründung des WITAJ-Sprachzentrums im Jahr 2001 wurde die bisherige Stelle eines Referenten für Bildung und Jugend in die Gesamtstruktur des Sprachzentrums integriert. In diesem Zusammenhang wurden die Aufgaben des bisherigen Referenten in die Zuständigkeit des Leiters/der Leiterin[3] des Sprachzentrums integriert. Die Leiterin des Sprachzentrums ist zuständig für alle bildungspolitischen sowie Fach- und Projektaufgaben, die unter der Leitung der entsprechenden Abteilungen und der Zweigstelle in der Niederlausitz erfüllt werden. Eine wirksame Erweiterung der Kapazitäten für nationale und bildungspolitische Angelegenheiten wird teilweise durch die Ganztagsarbeit des Vorsitzenden gewährleistet. Der Vorsitzende vertritt gemeinsam mit der Leiterin des WITAJ-Sprachzentrums die bildungspolitischen Angelegenheiten in den entsprechenden Gremien und koordiniert sie gemeinsam mit dem Sorbischen Schulverein e. V. und den Regionalsprechern. In dieser Konstellation können wir eine teilweise Realisierung der Absichten der Delegierten der 16. Hauptversammlung im Punkt 1.1. der Arbeitsrichtlinien feststellen. Unabhängig davon hat der Bundesvorstand der Domowina am 13.09.2014 der Hauptversammlung Folgendes empfohlen:

 

“Der Bundesvorstand empfiehlt der 17. Hauptversammlung der Domowina, den Beschluss der 16. Hauptversammlung im Punkt 1.1. der Arbeitsrichtlinien hinsichtlich der Wiedereinrichtung der Stelle eines Referenten/einer Referentin für Bildung und Jugend auf folgendes Ziel zu ändern: Bis zur 18. Hauptversammlung sollen zwei feste Stellen für einen Jugendkoordinator in der Oberlausitz und einen Jugendkoordinator in der Niederlausitz geschaffen werden.”

(Beschluss Nr. 79 vom 13.09.2014)

 

Das neue Vorhaben ist im Punkt 2.1.1. des Entwurfs der neuen Arbeitsrichtlinien genannt

 

In der Niederlausitz ist bereits seit 8 Jahren die Stelle eines Jugendkoordinators beim Domowina-Regionalverband Niederlausitz angesiedelt. Diese Stelle wird vom Landkreis Spree-Neiße, dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz, dem Landkreis Dahme-Spreewald, der Stadt Cottbus und der Stiftung für das sorbische Volk kofinanziert.

Der Jugendkoordinator organisiert und koordiniert Jugendprojekte in der gesamten Niederlausitz und leitet die Tätigkeit des Jugendaktivs, in dem die Vorsitzenden der örtlichen Jugendgruppen mitwirken.

Für das Jahr 2015 konnte eine höhere Förderung durch die Stiftung für das sorbische Volk und den Landkreis Spree-Neiße erreicht werden.

 

 

1.2.    Die bereits in den Richtlinien des Jahres 2007 formulierte Aufgabe zur Bildung von Bildungsnetzwerken mit Besonderheiten in der Ober- und Niederlausitz soll bis Ende 2015 verwirklicht werden.

 

Der Bildungsausschuss der Domowina hat sich mit der Schaffung eines Bildungsnetzwerks in der Oberlausitz befasst. Dabei zeigte sich, dass die Schulen, deren Träger und die Bildungsinstitutionen je nach Bedarf in kleineren und ständig wechselnden Netzwerken zusammenarbeiten. Die Sorben[4] sind Teil dieser Netzwerke. Vor allem mit der fachlichen Beratung des Sprachzentrums und das Wirken der Domowina in der Steuerungsgruppe 2plus sind wir zur Zeit in die Erarbeitung der notwendigen Rechtsvorschriften und in die Auswertung der praktischen Erfahrungen integriert. Auf diese Weise ist eher ein flexibles Reagieren und Agieren möglich. Es kann festgestellt werden, dass wir damit im Mitbestimmungsprozess teilweise auf verschiedenen Gebieten durch die beständige und inhaltliche Arbeit Fortschritte erreicht haben; ein Bildungsnetzwerk in Sachsen hat sich jedoch bisher nicht gegründet.

Hinsichtlich des Brandenburger Bildungsnetzwerks ist darauf hinzuweisen, dass die Aktivität des Netzwerks mit dem Weggang des zuständigen Mitarbeiters im Ministerium nachgelassen hat. Die Leitung des WITAJ-Sprachzentrums hat zwar versucht, dies durch eigene Aktivitäten zu kompensieren, hat es aber nicht geschafft, es vollständig zu ersetzen. Um die Aktivität des Bildungsnetzwerks weiter zu garantieren, sollte die Zuständigkeit für seine Unterhaltung wieder vom Fachministerium übernommen werden. Dafür setzt sich die Domowina ein.

 

 

1.3.    Die Domowina stellt einen Katalog sprachfördernder Maßnahmen, differenziert nach den Regionen zusammen. Die Erfüllung der bisherigen Maßnahmen soll eingeschätzt und neue Maßnehmen sollen auf die Haushaltsjahre ausgerichtet erarbeitet und ergänzt werden.

 

Als sprachfördernde Maßnahmen können verschiedene Veranstaltungen der Domowina und des Sprachzentrums gewertet werden. Im September 2013 fand ein Forum zur Sprachplanung statt. Eine der Schlussfolgerungen dieses Forums wurde mit der Anmeldung der niedersorbischen/wendischen und der obersorbischen Sprache beim Unicode-Konsortium verwirklicht. Damit lässt sich die Digitalisierung der sorbischen Sprache weiter fortsetzen. In der Niederlausitz initiierte das Sprachzentrum die Aktion “Jo! Za tebje” (Ja! Für dich). Dabei handelt es sich um ein Projekt, mit dessen Hilfe die Diskussion um die Revitalisierung und den Erhalt des Niedersorbischen begleitet werden soll. In der Oberlausitz wurden in Zuständigkeit der Domowina-Regionalverbände Familiennachmittage und weitere, die Sprache fördernde Projekte durchgeführt (vgl. dazu den Bericht des WITAJ-Sprachzentrums).

 

Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass zur Sprachplanung drei Grundelemente gehören:

 

1.     die Entwicklung und der weitere Ausbau des Sprachkorpus (z. B. mit Wörterbüchern und Grammatiken)

2.     die Erhöhung des Status der sorbischen Sprache (im Sinne einer öffentlichen Anerkennung)

3.     die Erweiterung der Möglichkeiten zum Erlernen der sorbischen Sprache.

 

Diesen wollen wir uns in den nächsten Jahren weiter widmen, indem die Grundlagen für die Zertifizierung der sorbischen Sprachkompetenzen entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen weiterentwickelt werden. Die Entwicklung digitaler Angebote eröffnet neue Sprachräume und Bildungsformen für alle Altersgruppen. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang auch die gemeinsame Initiative sorbischer Einrichtungen „serbsce online wuknyć“ (Sorbisch online lernen). Die Entwicklung dieser Grundlagen lag im Focus unserer Tätigkeit.

Zugleich handeln wir nach dem Grundsatz, dass die Aufstellung eines Katalogs regionaler Maßnahmen der Sprachplanung ein langfristiger Prozess ist, der regelmäßig und konsequent fortgeschrieben wird und dabei auf aktuelle Herausforderungen entsprechend reagiert. Das Sprachzentrum arbeitet ständig an der Schaffung regionaler Maßnahmen, schaut dabei jedoch zugleich auf überregionale Bereiche, vor allem mit Blick auf die neuen Medien.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die Anstrengungen Sachsens, die zur Erarbeitung des Maßnahmenplans der Sächsischen Staatsregierung zur Ermutigung und zur Belebung des Gebrauchs der sorbischen Sprache führten, für den wir unsere inhaltlichen Erwartungen zugearbeitet haben. Der Maßnahmenplan ist Grundlage für die weitere Zusammenarbeit des Landes, der Kommunen und der Domowina.

 

 

1.4.    Die Domowina begleitet weiter kritisch die Umsetzung des Konzeptes 2plus als verbindlicher Unterrichtsmethode in Sachsen. Sie fordert gemeinsam mit dem Rat für sorbische Angelegenheiten die Novellierung der Durchführungsbestimmung zum Schulgesetz bezüglich des sorbischen Siedlungsgebietes in Sachsen. In Brandenburg soll sich der derzeitige Status des WITAJ-Unterrichts als abweichende Organisationsform des Unterrichts zu einem regulären bilingualen Unterricht entwickeln.

 

Das Bildungskonzept 2plus[5] in Sachsen und die Evaluierung des WITAJ-Unterrichts in Brandenburg werden von der Domowina weiter kritisch begleitet. Im Zusammenhang mit dem Konzept 2plus arbeitet das Staatsministerium für Kultus gemeinsam mit den Mitgliedern der Steuerungsgruppe 2plus an einer neuen Verordnung für sorbische und andere Schulen im sorbischen Siedlungsgebiet. Die Domowina hat dazu ihren Vorschlag eingereicht und der Bundesvorstand hat dazu während seiner Tagung am 11.06.2013 seine Erwartungen hinsichtlich der weiteren Realisierung des Konzepts beschlossen (s. Beschluss Nr. 17 bis 22 in der Anlage).

Eine thematische Veranstaltung am 31.05.2013 widmete sich bildungspolitischen Fragen in der Oberlausitz. Eine ähnliche Veranstaltung ist im Januar 2016 für die Niederlausitz geplant.

 

Das Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport begann im November 2014 mit der Evaluierung des WITAJ-Unterrichts. Dazu hat es dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg LISUM und einem Konsortium, bestehend aus der Universität Leipzig und der Hamburger Firma JSmoin Softnet AG einen entsprechenden Auftrag erteilt.

 

 

1.6.    Der Bundesvorstand bemüht sich weiter um die Gleichberechtigung bei der Verwendung der nieder- und obersorbischen Sprache.

Die Gremien der Domowina achten beständig auf die aktive Nutzung beider Schriftsprachen. Mit Unterstützung der Geschäftsstelle wird zielstrebig daran gearbeitet, dass möglichst alle grundlegenden Texte in beiden Schriftsprachen veröffentlicht werden. Unterlagen, die Angelegenheiten der Niederlausitz betreffen, werden in niedersorbischer Sprache erarbeitet. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Übersetzungskapazitäten gegenwärtig nicht ausreichen und dass dafür zusätzliche finanzielle Aufwendungen erforderlich sind, die bisher im Rahmen der Förderung durch die Stiftung für das sorbische Volk nicht gesichert werden können.

Der Dachverband und der Domowina-Regionalverband Niederlausitz haben am 01.07.2014 eine Vereinbarung geschlossen und handeln nach diesem Grundsatz:

 

Ҥ 6 РBeachtung der Angelegenheiten der Niederlausitz in der Arbeit des Dachverbandes

(1)   Bei der thematischen Planung der Arbeit des Bundesvorstandes der Domowina, seines Präsidiums und seiner Ausschüsse werden ständig die Anliegen der Niederlausitz berücksichtigt.

(2)   Möglichst in jedes Gremium des Domowina-Dachverbandes sind Vertreterinnen und Vertreter der Niederlausitz zu integrieren.

(3)   Grundsatzdokumente des Domowina-Dachverbandes sind ins Niedersorbische zu übersetzen. Beschlussvorlagen des Bundesvorstandes der Domowina, die Themen der Niederlausitz zum Gegenstand haben, sind dem Gremium grundsätzlich in niedersorbischer/wendischer Sprache vorzulegen.

(4)   Die Referenten des Domowina-Dachverbandes sind angehalten, in ihrer Arbeit die Bedürfnisse der Niederlausitz und der Oberlausitz gleichermaßen zu beachten und auch in der Niederlausitz präsent zu sein.

(5)   Da das Niedersorbische eine gleichberechtigte Verhandlungssprache beim Domowina-Dachverband ist, wird eine regelmäßige Fortbildung in niedersorbischer Sprache vor allem der Referenten angemahnt.”

(Kooperationsvereinbarung zwischen der Domowina – Bund Lausitzer Sorben und
dem Domowina-Regionalverband Niederlausitz vom 01.07.2014)

 

 

2.    Stärkung und Weiterentwicklung der Domowina nach ihrem
100. Gründungsjubiläum

        

2.1.    Die Domowina erarbeitet auf der Basis einer gründlichen Diskussion im Dachverband und in der Öffentlichkeit ein neues anspruchsvolles Programm „Domowina 2025“ zur Stärkung und Weiterentwicklung der Domowina unter der Losung „Verantwortung – Offenheit – Verbundenheit“. Die Programmkommission setzt ihre Tätigkeit fort, leitet den Diskussionsprozess und legt der nächsten Hauptversammlung einen endgültigen Entwurf des neuen Programms zur Beschlussfassung vor.

 

Die Programmkommission, die sich am 31.08.2012 konstituiert hat, hat im Laufe von neun Sitzungen einen Programmentwurf erarbeitet. Der endgültige Entwurf, der in vier öffentlichen Diskussionsrunden weiter profiliert worden ist, wurde vom Bundesvorstand am 24.01.2015 beschlossen und mit den Delegiertenmappen den Delegierten der Hauptversammlung übergeben. Das Programm liegt in drei Sprachversionen vor (Niedersorbisch, Obersorbisch und Deutsch). Allen Teilnehmern, Mitgliedern der Kommission sowie allen Einreichern von Vorschlägen und Empfehlungen dankt der Bundesvorstand der Domowina für ihre Mitwirkung bei der Erarbeitung dieses Dokuments.

Auf Vorschlag der Programmkommission werden die Ziele des Programms in den neuen Arbeitsrichtlinien konkretisiert, die kurz- und langfristige Aufgaben umfassen. Diese sind während jeder Hauptversammlung abzurechnen, zu aktualisieren und fortzuschreiben.

 

 

2.2.    Die Domowina verständigt sich zu möglichen Formen der Einbeziehung der gesamten Mitgliedschaft und weiterer Sorben wie auch Freunden der Sorben in die gemeinsame Arbeit. Insbesondere wird sie die Diskussion zu den Vorschlägen für Urwahlen der Mitgliedschaft und für Mitgliederbefragungen bei Grundsatzfragen der Umsetzung ihres Programmes und das sorbische Volk betreffend fortsetzen.

 

Innerhalb von zwei Jahren wurde die Diskussion des Modells von Urwahlen mit Hilfe der Vorsitzenden der Mitgliedsvereine der Domowina geführt. In der Diskussion zeigte sich wiederholt, dass sich die Ansichten und Meinungen dazu sehr unterscheiden. Dabei erwiesen sich u. a. die folgenden Fragen als wesentlich:

 

       1.         Hätten alle Mitgliedsvereine Interesse an einer basisdemokratischen Urwahl des Vorsitzenden/des Bundesvorstandes der Domowina?

       2.         Was ist, wenn einzelne Mitgliedsvereine die Änderung des Wahlmodus ablehnen? Welchen Status der weiteren Mitwirkung haben sie dann?

       3.         Sind die Mitgliedsvereine in der Lage und bereit, die Mitgliedsdaten für ein Wahlregister zur Verfügung zu stellen?

 

Auf der Grundlage dieser Fragen wurde ein Fragebogen erarbeitet, der am 18.12.2014 allen Regionalverbänden und Mitgliedsvereinen der Domowina übergeben wurde.

Die Mehrheit der Vereine, die geantwortet haben, lehnt die Erfassung der Daten ihrer Mitglieder in einem Wahlregister ab, sieht in Briefwahlen keine Vorteile und ist der Auffassung, dass die Mehrheit ihrer Mitglieder nicht an solchen Wahlen teilnehmen würde. Es werden Zweifel am Sinn solcher Wahlen laut, sollte sich nur ein Kandidat (z. B. zu den Wahlen des Vorsitzenden) zur Wahl stellen. In ihren Antworten bezweifelten sie, ob es sich beim vorgeschlagenen Wahlmodell, mit Blick auf den notwendigen finanziellen und organisatorischen Rahmen, um die effektivste Form von Wahlen in unserem Dachverband handelt.

Während der friedlichen Revolution forderten vor allem die Mitglieder in den Vereinen eine Erneuerung der Domowina, um die Pluralität des Dachverbandes zu fördern. Briefwahlen würden zudem das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedsvereine einschränken. Gegenwärtig wird der Bundesvorstand nach dem Prinzip gewählt, dass jeder Domowina-Regionalverband und jeder Mitgliedsverein[6] das Recht auf mindestens einen Sitz im Gremium hat. Diese Regelung würde durch das Direktwahlprinzip ausgehebelt und hätte zur Folge, dass einige Mitgliedsvereine keinen Sitz im Bundesvorstand belegen würden.

Die Diskussion und das Ergebnis der Befragung zu den Urwahlen wertet der Bundesvorstand als Bestätigung des gegenwärtigen Wahlsystems. Vor allem die Vorsitzenden der Mitgliedsvereine haben sich zu Wort gemeldet. Im Ergebnis der Diskussion kann festgestellt werden, dass der größere Teil der Mitgliedsvereine das bisherige Wahlprinzip weiter favorisiert.

Der Bundesvorstand verabschiedete am 07.03.2015 die folgende Empfehlung:

 

„Der Bundesvorstand beschließt, die Diskussion zu den Vorschlägen der 16. Hauptversammlung, Urwahlen und eine Mitgliederbefragung durchzuführen (s. Punkt 2.2. der Arbeitsrichtlinien), zu beenden. Grundlage dessen ist die Ablehnung dieser Vorschläge durch die Regionalverbände und Mitgliedsvereine. Es wird festgestellt, dass die Vorschläge zu Urwahlen und eine Mitgliederbefragung wegen des fehlenden einheitlichen Willens der Regionalverbände und Mitgliedsvereine nicht durchsetzbar sind. Damit bleibt das bisherige Delegationsprinzip für die Wahlen und Grundsatzentscheidungen des Dachverbandes entsprechend der Satzung der Domowina weiter gültig.“

 (Beschluss Nr. 117 vom 07.03.2015)

 

 

2.3.    Die Domowina verwirklicht zielgerichtet alle Aufgaben aus ihrem Konzept für die Verbesserung der inneren und äußeren Kommunikation. Insbesondere nutzt sie stärker die neuen Möglichkeiten der digitalen Kommunikation. Sie wirbt zielstrebig neue Mitglieder in ihre Reihen und unterstützt die Entstehung neuer Ortsgruppen und Vereine.

 

Grundlage für die Verbesserung der internen Kommunikation ist die Akzeptanz der demokratischen Strukturen durch alle Mitglieder. Die Verbesserung der Kommunikation ist ein wichtiger Prozess der inneren Legitimation des Dachverbandes. Die externe Kommunikation hat sich u. a. auch durch die Schaffung einer hauptamtlichen Funktion des Vorsitzenden verbessert. So erhöhten wir die Präsenz der Sorben in der Politik und in der Öffentlichkeit.

Vorschläge des Konzepts zur Verbesserung der internen und externen Kommunikation wurden auch bei der Erarbeitung des Programmentwurfs „Domowina 2025“ beachtet.

Die Aufgabe, neue Möglichkeiten der digitalen Kommunikation stärker zu nutzen, wurde erfüllt. So wurde die Internetseite der Domowina komplett neu gestaltet und u. a. um einen umfangreichen Kalender ergänzt. Auch die Regionalverbände und Mitgliedsvereine erhielten die Möglichkeit, ihre Termine und Inhalte direkt in den Kalender einzufügen. Gegenwärtig verhandeln wir mit den Institutionen und Vereinen, um ihn inhaltlich zu profilieren und somit einen repräsentativen Kalender zu erarbeiten.

Für Beratungen des Präsidiums und der Ausschüsse der Domowina haben wir im Abrechnungszeitraum stärker die Plattformen Skype und Teamviewer genutzt. Die Teilnehmer der Videokonferenzen sind den vor Ort anwesenden Mitgliedern gleichgestellt, was ein Novum in der Arbeit der Gremien der Domowina ist. Das verbessert vor allem die Situation der außerhalb der Lausitz aktiven Sorben und ermöglicht die Einbeziehung ihres kreativen Potenzials.

 

Im Abrechnungszeitraum haben wir erfolgreich neue Mitgliedsvereine geworben. Im Domowina-Regionalverband „Michał Hórnik“ traten die Jugendklubs Crostwitz und Ralbitz der Domowina bei. In den Domowina-Regionalverband Niederlausitz wurden der Dorfverein Proschim, der Traditionsverein Papitz und das Niedersorbische Kinder- und Jugendensemble als neue Mitglieder aufgenommen. Domowina-Ortsgruppen gründeten sich in Senftenberg und Lübbenau.

 

 

3.    Erweiterung der Mit- und Selbstbestimmungsrechte des sorbischen Volkes

 

3.1.    Auf der Grundlage des Beschlusses der 15. Hauptversammlung der Domowina zur Erweiterung der Mit- und Selbstbestimmungsrechte in Angelegenheiten des sorbischen Volkes und bezugnehmend auf ihren Entschluss zur Stärkung der Domowina als anerkannter Interessenvertreterin des sorbischen Volkes nach § 5 des Sächsischen Sorbengesetzes und nach § 4a des Entwurfes der vorgesehenen Novellierung des Sorbengesetzes Brandenburgs führt sie ihre diesbezüglichen Bemühungen zielgerichtet weiter. Sie fordert hierzu die Novellierung der entsprechenden Gesetze, Bestimmungen und Verträge.

 

                   Körperschaft des öffentlichen Rechts und „Modell 2“ −

 

Ausgehend von der Diskussion um die sogenannte Vogt-Analyse, der Diskussion der Arbeitsgruppen der Stiftung für das sorbische Volk  und hier insbesondere der Arbeitsgruppe 6 „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ entschied sich die 16. Hauptversammlung der Domowina mit dem folgenden Beschluss für das Modell 2 – die Stärkung der Domowina:

 

Die Delegierten der 16. Hauptversammlung der Domowina bekräftigen die Beschlüsse des Bundesvorstandes Nr. 181, 183 und 184 und beenden damit die Diskussion über die Rechtsform der sorbischen Interessenvertretung. Aus dieser Entscheidung resultierende Forderungen zur Stärkung der Domowina sollen die Grundlage für das nationalpolitische Wirken des Dachverbandes sein.“

 (s. Protokoll der 16. Hauptversammlung der Domowina, Pkt. IX)

 

Die genannte Entscheidung basiert auf den folgenden Beschlüssen des Bundesvorstandes:

 

„Beschluss Nr. 181 vom 04.07.2012

Auf der Grundlage einer öffentlichen und offenen Diskussion und auf Basis des von der Arbeitsgruppe der Stiftung „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ eingereichten Papiers gelangte der Bundesvorstand zu den folgenden Entscheidungen:

 

Beschluss Nr. 183 vom 04.07.2012

Der Bundesvorstand favorisiert das Modell einer Stärkung der Domowina in der bisherigen Rechtsform entsprechend dem vorgeschlagenen Modell 2 der Arbeitsgruppe der Stiftung „Körperschaft des öffentlichen Rechts“.

 

Beschluss Nr. 184 vom 04.07.2012

Der Bundesvorstand kommt damit seiner Verpflichtung nach, die programmatischen Beschlüsse der 15. Hauptversammlung zu verwirklichen.“

 (s. Protokoll der Tagung des Bundesvorstandes der Domowina vom 04.07.2012)

 

Somit ist festzustellen, dass in der Domowina die Diskussion über die Form der Interessenvertretung der Sorben bereits am 23.03.2013 beendet worden ist.

Die Entscheidung für das Modell 2 – eine Stärkung der Domowina – zählt u. a. folgende Maßnahmen auf:

 

·          die Umorganisation der Stiftung für das sorbische Volk

·          die Vertretung aller Angelegenheiten und Interessen des sorbischen Volkes in der Öffentlichkeit

·          die Entsendung bzw. Nominierung aller Vertreter des sorbischen Volkes in öffentlichen Gremien

·          die Konzentration der Tätigkeit auf den Kern der politischen Interessenvertretung auf regionaler, nationaler und Europäischer Ebene

 

Den Erwartungen der öffentlichen Diskussion entsprechend beschäftigten sich die Gremien der Domowina wiederholt mit den Vorschlägen der Initiativgruppe „Serbski sejmik“, so z. B. am 14.06.2014:

 

„Der Bundesvorstand der Domowina erkennt in den Antworten der Initiativgruppe, die auf der Grundlage der Fragen des Dachverbandes veröffentlicht worden sind, weiterhin kein tragfähiges Konzept der Initiativgruppe.

Der Bundesvorstand folgt weiter den Entscheidungen und Beschlüssen der 16. Hauptversammlung der Domowina.

Die Domowina ist jederzeit bereit zu Gesprächen mit allen Menschen und Gruppen, die sich zum Wohle der Sorben engagieren wollen.“

 (Beschluss Nr. 70 vom 14.06.2014)

 

 

– Irritationen bezüglich des Briefwechsels mit dem Landtag −

 

Die Initiativen von drei Abgeordneten des Sächsischen Landtags zur Notwendigkeit einer Novelle des Sächsischen Sorbengesetzes führten zu öffentlichen Irritationen.

Unsere Entscheidungen der 15. und 16. Hauptversammlung wurden von diesen falsch interpretiert. Der Vorsitzende der Domowina hat auf dieses Vorgehen entsprechend reagiert und eine Nichtbeachtung eigener Beschlüsse kritisiert.

Über das entsprechende Vorgehen wurde im Bundesvorstand, im Präsidium und im Ausschuss für Lobby-Arbeit berichtet. Öffentliche Aufmerksamkeit weckten die Briefe des Vorsitzenden an die Mitglieder des Sächsischen Landtags. Dabei wurde festgestellt, dass in einem Teil der Briefe die Konkretisierung fehlte, es sei nicht gewollt, eine Novellierung des Sächsischen Sorbengesetzes im Rahmen der Landtagswahlen zu thematisieren. Dies entspricht auch dem Verständnis des Bundesvorstandes vom 01.02.2014, der sich in Zusammenhang mit dem Bericht über die Novelle des Brandenburger Sorben/Wenden-Gesetzes darauf verständigte, dass es nicht gewollt ist, eine Novelle des Sächsischen Sorbengesetzes in der Wahlzeit zu thematisieren. Mittlerweile ist festzustellen, dass durch mehrere Gespräche alle Fragen mit den jetzigen Abgeordneten des Sächsischen Landtags geklärt worden sind.

Auf Antrag von drei Mitgliedern der Domowina wurde zur genannten Angelegenheit ein Schlichtungsverfahren durchgeführt. Der Schlichtungsausschuss gab dem Bundesvorstand Empfehlungen zur korrekteren Umsetzung seiner und der Beschlüsse der Hauptversammlung. Diese hat das Gremium am 07.03.2015 im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung ausgewertet.

 

Ungeachtet all dessen ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es nicht um die Frage geht, ob die Domowina mit ihrem Protest in das Mandat eines Abgeordneten eingreift, sondern darum, dass die Novelle des Sächsischen Sorbengesetzes in erster Linie auch eine innersorbische Angelegenheit im Sinne der Selbst- und Mitbestimmung des sorbischen Volkes ist. In Sachsen wurde die Diskussion darüber bisher überhaupt nicht geführt. Der Bundesvorstand hat unter dem Punkt 7.2.1 des Entwurfs der Arbeitsrichtlinien vorgeschlagen, dass wir uns über eine künftig notwendige Novelle des Sächsischen Sorbengesetzes mit dem Sächsischen Sorbenrat gemeinsam verständigen.

 

                   − Novellierung von Gesetzen, Bestimmungen und Verträgen −

 

Im Zusammenhang mit der Novelle des Brandenburger Sorben/Wenden-Gesetzes wurde erreicht, dass die Domowina als Dachverband und Interessenvertretung der Sorben/Wenden im Land Brandenburg nunmehr gesetzlich anerkannt ist. Das wird mit einem Schreiben des neuen Bevollmächtigten der Landesregierung von Brandenburg für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Staatssekretär Martin Gorholt vom 08.08.2014 bestätigt.

 

Mit der genannten Novelle des Gesetzgebers wurden an den Dachverband auch weitere Kompetenzen delegiert. So hat die Domowina das Recht, Vertreter in die Schulkonferenzen an Schulen mit bilingualem Unterricht zu delegieren.

 

 

                   − sorbisches/wendisches Siedlungsgebiet in Brandenburg −

 

Bereits während der Erarbeitung der Gesetzesnovelle war eine wesentliche Frage, das gesetzlich definierte Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden neu zu ordnen.

Es wurden Indikatoren erarbeitet, mit denen definiert werden kann, in welchen Kommunen außerhalb des bisherigen sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes die sorbische Sprache oder Kultur gepflegt wird. Schon in der Zeit der Anhörungen erklärten sowohl der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden als auch die Domowina ganz klar, dass diese Kommunen ebenfalls dem sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet zuzuordnen sind.

Widerstand gab es von Seiten des Städte- und Gemeindebundes in dieser Frage.

 

Eine Auswirkung dessen war, dass sich einzelne kommunale Gremien gegen den Beitritt aussprachen. Nach Meinung der Mitglieder des Bundesvorstandes handelt es sich dabei um die Nichtbeachtung wichtiger minderheitenrechtlicher Grundsätze. Faktisch haben in den betreffenden/betroffenen Kommunen Mehrheiten (kommunale Gremien) über die Minderheit (sorbische/wendische Bevölkerung) entschieden. Gegenüber dem Landtag haben wir klar darauf hingewiesen, dass hier der Art. 25 (Schutz der Rechte der Sorben/Wenden) der Verfassung nicht beachtet und zugunsten des Art. 97 (Selbstbestimmung der Kommunen) vernachlässigt wird.

Der Schutz der Rechte der Sorben/Wenden ist Aufgabe des Landtags.

Die Novelle des Gesetzes, die im Januar 2014 beschlossen worden ist, erlangte erst im Juni des gleichen Jahres ihre Gültigkeit. Für die Klärung der Frage, welche Städte und Gemeinden zum sorbischen/wendische Siedlungsgebiet gehören, räumte der Gesetzgeber eine Frist von 24 Monaten ein.

Der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden und die Domowina bemühen sich um Kontakte zu den Kommunen, die entsprechend den Kriterien als potenzielle Kommunen des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes betrachtet werden können. Die Domowina verfolgt diesen Prozess und unterstützt ihn weiter.

 

 

3.2.    Die Domowina setzt sich dafür ein, dass die Mitglieder der Räte für sorbische Angelegenheiten Brandenburgs und Sachsens für die Wahlperiode 2014 – 2019 ausschließlich von den Sorben selbst auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung legitimiert werden.

 

          – Wahl des Rates für sorbische Angelegenheiten des Freistaates

               Sachsen –

 

Um den Sinn dieses Punktes zu beleuchten, muss geschildert werden, wie es zu dieser Forderung gekommen ist. Die Entwicklung in Sachsen und Brandenburg war in dieser Zeit unterschiedlich.

In Sachsen wurde im Jahre 2010 durch die Domowina in der Zeit der anstehenden Wahlen des Rates für sorbische Angelegenheiten eine Liste mit 10 Namen aller durch die sorbischen Vereine und Verbände vorgeschlagenen Kandidaten an den Landtag übergeben. Dabei handelte sich um das Ergebnis der Wahl, die in Abstimmung mit den sorbischen Vereinen vom Bundesvorstand der Domowina durchgeführt wurde. Hierbei wies die Liste die Ergebnisse der „sorbischen Wahlen“ aus, also die Reihenfolge der entsprechenden Namen. Die Erwartung an die sächsische Landespolitik war, dass die Vorschläge im Sinne der Entscheidung der Sorben eins zu eins übernommen werden und die ersten vier Kandidaten (mit den meisten „sorbischen“ Stimmen auf der genannten Liste) vom Landtag bestätigt werden. Der Landtag aber ignorierte dies vollständig und arbeitete alle 10 an die Domowina eingereichten Vorschläge in seine Abstimmungsliste ein, folglich wurde das Ergebnis der Nominierung im Bundesvorstand nicht beachtet. Die Angelegenheit wurde in den Gremien der Domowina behandelt. Im Ergebnis dessen wurde vorgeschlagen, das Sächsische Sorbengesetz so zu ändern, dass die Nominierungen der Domowina durch den Landtag bestätigt werden. Damit wäre es möglich, die Selbstbestimmung der Sorben zu erhöhen.  

In den folgenden Gesprächen mit den Fraktionen des Landtages rieten die Politiker von diesem Vorgehen ab und schlugen vor, die Wahlen auf sorbischer Seite zu qualifizieren. Dem schloss sich der Bundesvorstand der Domowina an und modifizierte den Prozess der Wahlen des Rates für sorbische Angelegenheiten in Sachsen. Dabei wurde darauf geachtet, dass nur so viele Kandidatenvorschläge übergeben werden, wie Plätze im Rat zur Verfügung stehen. Durch die breite Einbeziehung verschiedener sorbischer Verbände wurde der Vorschlag der Domowina nicht in Frage gestellt oder durch entgegengesetzte Vorschläge geschwächt. Der Landtag folgte dem Vorschlag der Domowina und bestätigte am 11.03.2015 in offener Abstimmung und einzeln alle vier von der Domowina eingereichten Kandidaten.

 

– Wahl des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim    

   Landtag Brandenburg –

 

Die Novellierung des brandenburgischen Sorben/Wenden-Gesetzes erforderte mehr als 10 Jahre dauernde Bemühungen und viele Verhandlungen. Schon in diesem Zeitraum verständigten sich die Hauptversammlung und der Bundesvorstand auf eine Stellungnahme in dieser Angelegenheit. Im Sinne der angestrebten Stärkung der Selbst- und Mitbestimmungsrechte der Sorben, unter Beachtung der Unklarheiten bezüglich der Wahlen des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden in Brandenburg und ausgehend von den Erfahrungen der Wahlen des Rates für sorbische Angelegenheiten in Sachsen erwartete die Domowina, dass der Wahlmodus nach dem Beispiel des sächsischen Modells gesetzlich verankert werden sollte.

Nach dem Willen des derzeitigen Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden wurde ein abweichender Vorschlag für den Wahlmodus eingebracht, der sich mit dem Vorschlag der Domowina nicht deckte. Anders als in Sachsen wird der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden durch Briefwahlen gewählt, die in Verantwortung des durch die Domowina berufenen Wahlausschusses durchgeführt werden. Mit der Führung eines Wahlregisters in der Wahlgeschäftsstelle dieses Ausschusses soll eine staatliche Aufsicht und Einsicht in die Wahlunterlagen verhindert werden. Wir müssen feststellen, dass es uns in diesem Punkt nicht gelungen ist, das von der Hauptversammlung beschlossene Ziel zu erreichen. Wir haben aber die Aufgabe angenommen und müssen uns jetzt darum bemühen, dass die Wahlen durchgeführt werden und die Beteiligung repräsentativ ist.

Bei den unterschiedlichen Meinungen, die in diesem Zusammenhang aufgetreten sind, handelte es sich nicht um Missverständnisse zwischen Politikern und Sorben, sondern allein um eine innersorbische Uneinigkeit und fehlende Kommunikation.  

 

           

3.3.    Die Domowina bemüht sich um eine Änderung des Staatsvertrages über die Stiftung für das sorbische Volk, welche es ermöglicht, dass der Stiftungsrat für die neue Wahlperiode 2015 – 2019 ausschließlich aus sorbischen Vertretern konstituiert wird. Die staatlichen Vertreter sollen künftig in einem Aufsichtsrat nur noch die korrekte Verwendung der Mittel nach den geltenden Vorschriften kontrollieren. 

 

– Diskussion über die Zusammensetzung des Stiftungsrates –

 

Im Jahre 2013 wurde die Frage aufgeworfen, ob die Präsenz der Geldgeber in der Kommission und im Rat der Stiftung für das sorbische Volk seitens der Sorben gewollt ist, da damit Entscheidungen im Sinne der Selbstbestimmung der Sorben unmöglich gemacht würden. Unter anderem auf ihrer kulturpolitischen Konferenz befasste sich die Domowina mit dieser Angelegenheit - mit dem Ergebnis, dass die derzeitige Zusammensetzung auch Vorteile hat: da die Geldgeber[7] an den Entscheidungen beteiligt sind und dass es dadurch möglich ist, sie für Probleme zu sensibilisieren. Als weitere Herausforderung erwies sich, dass es nicht gelungen war, die Tätigkeit der sorbischen Stiftungsratsmitglieder so zu qualifizieren, dass sie insbesondere bei schwierigen Entscheidungen einen gemeinsamen Standpunkt vertraten.

Der Bundesvorstand hat sich daher entschieden, den Wahlprozess zu qualifizieren und mit den möglichen Kandidaten schon vor den Wahlen die Aufgaben und die Erwartungen an die künftigen Stiftungsratsmitglieder zu besprechen. Leider ist das diesmal nur für die Kandidaten aus der Oberlausitz möglich gewesen, da sich die Nominierung der Vertreter der Niederlausitz seitens des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden in Brandenburg bis zum Ende des Jahres 2014 hinzog.

 

                   – Missverständnisse bezüglich der Änderung der Protokollnotiz –

 

Irritationen weckten die Missverständnisse zwischen dem Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden Brandenburgs und der Domowina im Jahre 2014. Der Gesetzgeber hatte mit der Einführung der Vertretung der Interessen des sorbischen/wendischen Volkes durch einen anerkannten Dachverband sorbischer/wendischer Verbände und Vereine die Absicht, grundlegende Kompetenzen zwischen dem Dachverband und dem Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden zu regeln. Entsprechend sollte der Rat seine Kompetenzen in der Qualifizierung parlamentarischer Prozesse festigen und der Dachverband – die Domowina – die Funktion der Interessenvertretung und die daraus erwachsende Aufgabe der Benennung sorbischer/wendischer Vertreter in alle weiteren Gremien ausüben. So heißt es in der Landtagsdrucksache 5/5401 geschrieben:

 

„Mit Absatz 2 werden erstmals im Land Brandenburg Kriterien definiert, nach denen ein Verband als Dachverband und damit politische Interessenvertretung der Sorben/Wenden anerkannt wird. Dies trägt auch zur Schärfung der Aufgaben des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten bei, der gegenwärtig mangels Alternativen Aufgaben wahrnimmt, die über die eines parlamentarischen Beratungsgremiums hinausgehen.“

 

„Mangels Alternativen übernahm der Rat allerdings auch Aufgaben, die dem Grunde nach nicht zu seinen Kernkompetenzen gehören, weshalb hier eine Klarstellung erfolgt.“

 

Daraus entwickelte sich der Gedanke, die Wirksamkeit des Rates der Stiftung für das sorbische Volk durch einen einheitlichen Wahlmodus für die sorbischen/wendischen Vertreter in Sachsen und Brandenburg zu erhöhen. Dies sollte durch einen öffentlichen Prozess der Kandidatenfindung, ihre gründliche und umfangreiche Information über ihre Aufgaben im Vorfeld der Wahlen und einen einheitlichen Wahlmodus erreicht werden. Dies würde auch dem Grundgedanken des Gesetzgebers, der Einführung einer Interessenvertretung durch einen Dachverband, der die sorbischen Vertreter in den verschiedensten Gremien benennt, entsprechen. So wäre es auch möglich, durch ein gemeinsames Vorgehen den Einfluss im Sinne der Mit- und Selbstbestimmung zu verstärken.

Leider gelang dies in Brandenburg nicht.

Am 19.11.2013 trafen sich das Präsidium der Domowina, der damalige Vorsitzende des Domowina-Regionalverbades Niederlausitz e.V. und die Mitglieder des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden zu einem Gespräch in Cottbus. Im Ergebnis der Beratung verständigten sich die Anwesenden darauf, dass dies ein tragfähiger Vorschlag sei.

Darauf vertrauend und auf der Grundlage des Beschlusses des Bundesvorstandes Nr. 57 vom 08.03.2014 (der in der gemeinsamen Klausur mit den sorbischen Stiftungsratsmitgliedern gefasst worden ist) wurde Ministerpräsident Dr. Woidke am 11.03.2014 ein schriftlicher Antrag der Domowina übergeben. Er beinhaltete, dass die Protokollnotiz zum Staatsvertrag über die Stiftung für das sorbische Volk in der Angelegenheit der Wahlen der sorbischen/wendischen Ratsmitglieder der Stiftung für das sorbische Volk geändert werden sollte und das Recht zur Nominierung der sorbischen/wendischen Ratsmitglieder aus Brandenburg vom Rat für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden an den Dachverband Domowina übergehen sollte. Am Gespräch in Potsdam nahmen der damalige Vorsitzende und der damalige stellvertretende Vorsitzende des Domowina-Regionalverbandes Niederlausitz e. V., die zugleich Mitglieder des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden waren, teil. Der Ministerpräsident nahm den Antrag entgegen und leitete ihn an das zuständige Fachministerium weiter.

Abweichend von der bisherigen Verständigung teilte der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden der Domowina am 04.04.2014 schriftlich mit, dass er mit dem Vorschlag nicht einverstanden sei.

Auf der Grundlage des nachfolgenden Protestes des brandenburgischen Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden lehnte das Fachministerium die Umsetzung der Absicht des Gesetzgebers in dieser Angelegenheit ab.

Offen bleibt bis jetzt der Grund für die Ablehnung, besonders im Hinblick auf die vorherigen positiven Signale des Rates.

 

Beschluss des Bundesvorstandes der Domowina in dieser Angelegenheit:

 

„Die Domowina fordert die Änderung der Protokollnotiz zum Artikel 7 Absatz 1 Nummer 1 des Staatsvertrages zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen zur Schaffung der Stiftung für das sorbische Volk vom 28.08.1998 bis Ende September 2014.

Die Protokollnotiz soll auf folgenden Text umformuliert werden:

„Das Land Brandenburg und der Freistaat Sachsen erklären, dass die Benennung und Entsendung der Vertreter des sorbischen/wendischen Volkes in den Stiftungsrat durch den Bundesvorstand des Dachverbandes - Domowina - Bund Lausitzer Sorben - nach Abstimmung mit den sorbischen/wendischen Vereinigungen vorgenommen wird.“

Der Bundesvorstand übergibt dem Rechtsausschuss die Aufgabe, auf der Grundlage der Diskussion im Rahmen der Klausur vom 08.03.2014 einen Wahlmodus zu erarbeiten.”

(Beschluss Nr. 57 vom 08.03.2014)

 

 

4.    Förderung der sorbischen Kultur

 

4.1.    Die Domowina setzt sich weiter dafür ein, dass die verwaltungsseitige Unterstützung für kulturelle Aktivitäten und Projekte an der Basis endlich geregelt wird. Zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Finanzierung der institutionellen Strukturen und Projektbereiche insbesondere der neuen Medien bemüht sich die Domowina um eine solche Novellierung des Finanzierungsabkommens, welche auch die Inflations- bzw. Teuerungsrate mit einbezieht.

 

Die Strukturdiskussion bezüglich des Übergangs von Projektmitarbeitern von der Stiftung für das sorbische Volk zur Domowina hat bisher zu keinem zufriedenstellenden Resultat geführt, obwohl die Domowina dies seit 15 Jahren fordert. Der Bundesvorstand erwartet die Zuordnung der beiden sorbischen Kulturinformationen in Bautzen (SKI) und in Cottbus (Lodka) wie auch von Projektmitarbeitern in die Struktur des Dachverbandes und damit in die Verantwortung der sorbischen Vereine.

Der Vorschlag der Stiftung zur Schaffung von 10 Halbtagsstellen für Projektmanager, die direkt in die einzelnen Vereine verteilt werden sollten, wird von uns als ineffektiv angesehen. Eine bessere Lösung wäre, alle Arbeitsplätze in Form einer Dienstleistungsagentur zusammenzufassen. Bei ihr könnten die Vereine Förderanträge zur Unterstützung ihrer Projektarbeit stellen. So könnten Synergieeffekte der Projekte erreicht werden. Stattdessen führt die bisherige Struktur dazu, dass gleiche Formate durch mehrere Veranstalter parallel durchgeführt werden. Die Frage effektiver und erfolgreicher institutioneller Strukturen wird und muss uns weiter beschäftigen.

 

                   – Novellierung des Finanzierungsabkommens –

 

Das zwischen dem Bund und den Ländern Sachsen und Brandenburg bestehende Finanzierungsabkommen endete im Jahre 2013, es verlängert sich jährlich auf der Grundlage der dort verzeichneten (alten) Summen. Gleichzeitig muss festgestellt werden, dass die Personal- und Sachkosten weiter steigen. Damit verliert zwar die finanzielle Unterstützung der Stiftung für das sorbische Volk nicht ihr Volumen, doch der Wert dieser Förderung sinkt. Bereits seit dem Jahre 2013 konnte die bisherige Struktur nicht mehr ausreichend gefördert werden. Doppelstrukturen wurden bereits abgebaut und die Einsparmöglichkeiten sind ausgeschöpft. Die vorläufige Haushaltsführung in den vergangenen beiden Jahren erschwerte zusätzlich die Finanzsituation der sorbischen Institutionen und Vereine. Gemeinsam mit den Politikern von Bund und Ländern bemühte sich die Domowina um eine zusätzliche Förderung in Höhe von 1 Million Euro. Die Novellierung des Finanzierungsabkommens sehen wir als unumgänglich an. Dabei ist die Kostensteigerung (z. B. durch steigende Tarife) zu beachten. Durch politische Arbeit insbesondere zur Zeit der Wahlen konnten wir erreichen, dass die Förderung der Stiftung in den Koalitionsverträgen festgeschrieben wurde. Wir müssen jedoch feststellen, dass die Aufgabe der Novellierung des Finanzierungsabkommens bisher nicht erfüllt wurde. Sie beschäftigt uns daher weiter. Dazu liegt Ihnen als Delegierte der Entwurf einer Resolution der Hauptversammlung vor.   

 

 

4.2.    Die Domowina wird Gastgeber des CIOFF-Weltkongresses im Jahre 2014 in der Lausitz sein. In enger Zusammenarbeit mit den kulturellen Akteuren und Verantwortlichen präsentiert sie den Vertretern aus aller Welt die Leistungsfähigkeit der sorbischen Volkskunst.

 

In der Zeit vom 16. bis zum 24.10.2014 fand der CIOFF-Weltkongress in Bautzen statt. Mit mehr als 180 Delegierten und weiteren Gästen war dies ein großartiger Beweis der Wirksamkeit unseres Dachverbandes. Die Organisation, Planung, Finanzierung und Durchführung lagen in der Verantwortung der Domowina-Geschäftsstelle. Der Geschäftsführer der Domowina und fast alle Angestellten der Domowina, haben sich mit großem Engagement für das Gelingen dieses Höhepunktes eingesetzt. Wir danken der Geschäftsstelle wie auch allen weiteren Helfern und Unterstützern herzlich. Die Besucher haben die sorbische Gastfreundschaft sehr gelobt. Wir müssen aber auch feststellen, dass wir mit dieser Aktion an die Grenzen der Kapazität unserer Geschäftsstelle gestoßen sind. Daraus erwächst die Frage, wer sich in Zukunft um solche Großveranstaltungen kümmern soll. Die Geschäftsstelle der Domowina ist an die Aufgaben des Dachverbandes gebunden, was ihre Arbeit für unsere Vereine und Verbände und für die politische Arbeit unserer Gremien bedeutet. Zusätzliche Projekte wie das Folklorefestival jedes zweite Jahr, Europeada (Fußballeuropameisterschaft der nationalen Minderheiten Europas), Kulturkonferenzen oder eben der CIOFF-Kongress sind für die Sorben ein gutes Zeichen des kulturellen Reichtums, aber sie überfordern unsere Angestellten immer mehr. Das ist die schlechte Seite der nicht gelungenen Strukturänderung. Wir müssen feststellen, dass wir Projektmitarbeiter in den sorbischen Institutionen haben, dass sich aber die Übernahme der Verantwortung und die Durchführung fast aller Großprojekte auf unsere Vereine und die Geschäftsstelle der Domowina konzentriert. Diese Unzulänglichkeit muss geändert werden.

 

 

5.    Wirtschaftliche und infrastrukturelle Angelegenheiten:

 

5.1.    Die Domowina bemüht sich weiterhin darum, dass die sorbischen Belange beim fortschreitenden Planungsprozess zur Weiterführung des Braunkohlentagebaus Nochten/Wochozy beachtet werden. Sie unterstützt den Domowina-Regionalverband Weißwasser/Niesky (Župa Běła Woda/Niska) bei den Bemühungen um die Erhaltung und Stärkung der sorbischen Substanz unter den Bedingungen der langfristigen Braunkohlegewinnung.

 

Die Braunkohlengewinnung im sorbischen Siedlungsgebiet ist weiter eine Herausforderung für das politische Handeln des Dachverbandes. Die Domowina hat sich am 28.01.2012 klar bezüglich der Braunkohle positioniert. Am 14.09.2013 hat sie dies wiederholt.

 

 

Der Bundesvorstand der Domowina:

1.           bekräftigt seinen Beschluss vom 28. Januar 2012 und das Programm der Domowina, wonach keine weiteren Dörfer des sorbischen Siedlungsgebietes mehr abgebaggert werden dürfen.

2.           lehnt die Weiterführung der Tagesbaue Welzow-Süd und Nochten ab und fordert den geregelten und geplanten mittelfristigen Ausstieg aus der Braunkohle im sorbischen Siedlungsgebiet.

3.           appelliert an die Mitglieder des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien den Satzungsbeschluss für die Fortschreibung des Braunkohleplanes abzulehnen.

4.           fordert die Regierungen Sachsens und Brandenburgs auf, die Satzungsbeschlüsse der regionalen Planungsbehörden zur Weiterführung der Tagebaue Welzow-Süd und Nochten abzulehnen.

Die Domowina bekennt sich weiterhin zum ständigen Dialog mit den beiden Landesregierungen, den Planungsbehörden, dem Konzern Vattenfall, insbesondere aber mit den Bewohnern der betroffenen Regionen.“

                                (Stellungnahme des Bundesvorstandes vom 14.09.2013)

 

Das Thema Braunkohle spaltet die Lausitzer Bevölkerung. Die Position der Domowina ist regional unterschiedlich. Das ist das Ergebnis des regionalen Handelns der Domowina, in dem die betroffenen Domowina-Regionalverbände gehört werden und ihr Standpunkt durch den Dachverband vertreten wird. In Brandenburg, auf dem Territorium des Domowina-Regionalverbandes Niederlausitz, wird die Devastierung sorbischer Dörfer grundsätzlich abgelehnt. In Sachsen, auf dem Territorium des Domowina-Regionalverbandes Jakub Lorenc-Zalěski lehnen wir ebenfalls die Devastierung ab. Zugleich aber ist die Domowina mit ihrem Regionalverband bereit, im Auftrag und im Sinne der Betroffenen mit allen Seiten in den Dialog zu treten. So und mit der Erarbeitung eines eigenen Konzeptes für die Bewahrung und Weiterentwicklung der sorbischen Sprache und Kultur unter den Bedingungen der Umsiedlung ist es möglich, diese Substanz auch in der neuen Situation zu erhalten.

Die Domowina ist in den regionalen Planungsverbänden sowie in den beiden Braunkohlenausschüssen in Brandenburg (mit beschließender Stimme) und in der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien (mit beratender Stimme) vertreten. Im Braunkohlenplanverfahren für die Erweiterung der Tagebaue Nochten und Welzow-Süd hat sich der Dachverband auf Vorschlag der betroffenen Domowina-Regionalverbände einen Standpunkt erarbeitet und eingereicht. Die Planungs- und Regierungsgremien haben aber unseren Forderungen nicht entsprochen, Umsiedlungen zu verhindern und den Planungsprozess unter den Bedingungen der Energiewende zurückzuziehen.

 

 

5.2.    Die Domowina setzt sich dafür ein, dass die sorbischen Interessen bei der weiteren Entwicklung des Lausitzer Seenlandes beachtet werden.

 

5.3.    Die Domowina setzt ihre Mitarbeit in der Modellregion Oberlausitz- Niederschlesien (Hornja Łužica-Delnja Šleska) im Zusammenhang mit den notwendigen Maßnahmen zur besseren Beachtung der Herausforderungen der demographischen Entwicklung fort.

 

Die Domowina bemüht sich um die Beachtung sorbischer Inhalte bei der Regionalentwicklung. Insbesondere das Lausitzer Seenland, das in zunehmendem Maße für die touristische Nutzung ausgebaut wird, sollte zweisprachig ausgeschildert werden. Ebenso sollten sorbische Inhalte in der Entwicklung der Modellregion Oberlausitz - Niederschlesien Eingang finden. Vor allem die Referenten, Regionalsprecher und Regionalverbände der Domowina führen dazu einen ständigen Dialog mit den Verantwortlichen.

 

 

6.    Zusammenarbeit mit der Legislative und Exekutive aller Ebenen

 

6.1.    In Vorbereitung der Kommunalwahlen im Jahre 2014 unterstützt die Domowina sorbische Wählervereinigungen und weitere sorbische Kandidaten. Sie bemüht sich um eine regelmäßige Abstimmung mit den neugewählten kommunalen Parlamenten und Verantwortlichen in sorbischen Angelegenheiten.

 

Zu den Kommunalwahlen erarbeitete die Domowina mit Hilfe ihres Ausschusses für Lobby-Arbeit und des Domowina-Regionalverbandes Niederlausitz Wahlprüfsteine, die den Kandidaten übersandt wurden. Die Antworten wurden analysiert und wurden auf der Internetseite der Domowina dokumentiert.

Die Domowina unterstützte sorbische Wählervereinigungen bei den Kommunalwahlen 2014. So gelang es, erneut einen Vertreter der Sorbischen Wählervereinigung in den Kreistag des Landkreises Bautzen zu wählen. Er schloss sich wie bisher der Fraktion der Freien Wähler an. Über die Beauftragte für sorbische Angelegenheiten und den beratenden Arbeitskreis für sorbische Angelegenheiten, in dem ein Mitglied des Bundesvorstandes und drei Regionalsprecherinnen der Domowina vertreten sind, hält der Dachverband Kontakt zu den Abgeordneten des Landkreises Bautzen. Für die Zukunft muss die Arbeit der Sorbischen Wählervereinigung (SWZ) noch zielgerichteter und zeitlich eher organisiert werden, wobei die Domowina Unterstützung geben kann. Zugleich ist der SWZ in seinem Bemühen zu unterstützen, Kontakt mit weiteren sorbischen Wählervereinigungen in den Gemeinden zu knüpfen. Die Regionalsprecher haben die Aufgabe, den ständigen Kontakt zu den Kommunen aufrecht zu erhalten. Ende des Jahres 2014 wurden die Kontakte zu den Kommunen im sorbischen Siedlungsgebiet unter dem Motto „Der Vorsitzende zu Besuch in der Kommune“ weiter intensiviert. Hierzu gab es unter anderem einen Besuch in der Gemeinde Elsterheide. So soll ein noch engerer Kontakt zu den Kommunen geknüpft werden. Der Besuch und die Gespräche wurden von den Beteiligten positiv bewertet.

Zur Erarbeitung eines Vorschlages für eine gemeinsame Konferenz Brandenburgs und Sachsens mit den Landräten, Bürgermeistern und Verantwortlichen für sorbische Angelegenheiten zum Beginn der neuen Wahlperiode führte der Ausschuss für Lobby-Arbeit eine gemeinsame Beratung mit dem damaligen Verantwortlichen für sorbische Angelegenheiten des Landkreises Bautzen durch und entwickelte konkrete Vorschläge. In der Diskussion wurde deutlich, dass ein gegenseitiger Informations- und Erfahrungsaustausches in entspannter, nichtformeller Form den Interessen der Sorben dient.

 

 

 

6.2.    Die Domowina unterstützt die Neubildung der beratenden Gremien für sorbische Angelegenheiten bei den Landkreisen und Kommunen in der Wahlperiode 2014 – 2019 in Brandenburg und Sachsen. Sie strebt eine ständige und förderliche Zusammenarbeit und einen kontinuierlichen Erfahrungsaustausch mit diesen an.

 

Im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen im vergangenen Jahr haben sich die kommunalen Gremien für die Wahlperiode 2014 - 2019 neu konstituiert. Die Domowina schlug, insbesondere seitens ihrer Regionalverbände, sachverständige sorbische Einwohner für die Gremien in den Kreisen und Gemeinden vor. Ihre Organisationsform reicht vom Arbeitskreis und Beiräten bis hin zum einzigen Ausschuss für sorbische Angelegenheiten (Landkreis Spree-Neiße). Wichtig wird sein, welche Aktivitäten diese Gremien mit Unterstützung der Verantwortlichen für sorbische Angelegenheiten initiieren.  

 

 

6.3.    Die Domowina erarbeitet für die Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen im Jahre 2014 ihre Erwartungen auf dem Gebiet der sorbischen Angelegenheiten und knüpft notwendige Kontakte zu den neugewählten Abgeordneten und Gremien.

 

Auch im Vorfeld der Wahlen zu den Landtagen Sachsens und Brandenburgs hat sich die Domowina mit Wahlprüfsteinen an die Kandidaten gewandt, deren Beantwortung ebenfalls analysiert und auf der Internetseite der Domowina dokumentiert wurde. In Brandenburg übernahm diese Aufgabe der Domowina-Regionalverband Niederlausitz. Es bleibt festzustellen, dass alle demokratischen Parteien eine Zusammenarbeit zugesagt haben und dass sie sich für die Erweiterung der Mit- und Selbstbestimmungsrechte der Sorben einsetzen wollen (außer der AfD).

Nach den Wahlen bat die Domowina in Sachsen und Brandenburg alle Fraktionen (außer der AfD), alle Abgeordneten des sorbischen Siedlungsgebietes und allen Ministern sowie auch beiden Ministerpräsidenten um die Möglichkeit zu Gesprächen Weitere Begegnungen sind vorgesehen. Im Ergebnis können wir feststellen, dass die Domowina zu allen demokratischen Parteien einen besseren Kontakt herstellen konnte. Für die Zukunft werden parlamentarische Abende in beiden Landtagen geplant, die der Vermittlung sorbischer Inhalte dienen sollen.

 

 

6.4.    Die Domowina setzt sich stärker für eine gleichberechtigte Anwendung der sorbischen Sprache im öffentlichen Leben des sorbischen Siedlungsgebietes ein. Sie berät die öffentlichen Verwaltungen bei der Gewährleistung der zweisprachigen Beschriftungen auf der Grundlage geltender Vorschriften und bei der Berichtigung von Fehlern in sorbischen Aufschriften. Die Domowina unterstützt die zielgerichtete Verwirklichung des „Maßnahmeplanes der Sächsischen Staatsregierung zur Ermunterung und Belebung der Anwendung der sorbischen Sprache“ und setzt sich für entsprechende konkrete Maßnahmen der Landesregierung Brandenburg ein.

 

Die sorbische Sprache in der Öffentlichkeit ist ein Thema, das die Domowina bei allen Begegnungen in Sachsen und Brandenburg begleitete. Es lässt sich feststellen, dass sichtbare Bemühungen und Ergebnisse der Kommunen zur Nutzung der sorbischen Sprache, insbesondere in den Verwaltungsstrukturen vorliegen. Auch Satzungen der Kommunen und Kreise zur Förderung der sorbischen Sprache und Kultur wurden beschlossen. Ein weiter bestehendes Problem ist die zweisprachige Beschriftung von Kennzeichnungen und Wegweisern. Zum Teil fehlen diese immer noch oder sind fehlerhaft. Alarmierend ist die Tatsache, dass die Rechtsvorschriften zur zweisprachigen Beschriftung im Siedlungsraum zum Teil nicht ihrem Ansatz entsprechend realisiert werden. Die zweisprachige Beschriftung begrenzt sich oft nur auf die zweisprachige Beschriftung aller der Kennzeichen, die Ziele im Siedlungsraum beschreiben, womit ein Teil der Zweisprachigkeit und auch das Wissen über territoriale Bezeichnungen in sorbischer Sprache verloren geht. Hier haben wir in den kommenden Jahren viel Arbeit. Dabei sollte es aber nicht um Protest gehen, sondern um die Anbahnung von Kontakten zu den entsprechenden Instanzen und die Erörterung der Thematik. Nur wenn diese Instanzen unsere Bitten und die geltenden Rechtsvorschriften kennen, lässt sich verhindern, dass sich nach der angemahnten Veränderung falscher Bezeichnungen und der Beseitigung der Fehler auf der gleichen Tafel neue Fehler finden. Bei den weiteren Bemühungen wird die neue Verwaltungsvorschrift Brandenburgs, die unter anderem erstmals die gleiche Schriftgröße zweisprachiger Tafeln regelt, eine gute Grundlage und beispielhaft für eine mögliche Neuregelung in Sachsen sein.

 

Wir stellen fest, dass insbesondere in Sachsen der Maßnahmenplan der Staatsregierung zur Ermutigung und zur Belebung des Gebrauchs der sorbischen Sprache eine gute Grundlage für die Stärkung der sorbischen Sprache im öffentlichen Raum ist. Die Domowina wird die Verwirklichung dieser Maßnahmen weiter unterstützen. Aber auch die Kommunen des sorbischen Siedlungsgebietes müssen dazu beitragen, wie dies zum Beispiel die Einführung der zweisprachigen Ansagen in den Stadtlinienbussen in Hoyerswerda/Wojerecy zeigt.

Weiterhin hat die Domowina in Sachsen die Einführung des Zejler-Preises, mit dem herausragende Bemühungen um die sorbische Sprache gewürdigt werden, begrüßt und unterstützt.

Auch in Brandenburg zeigt sich derzeit Interesse für einen solchen staatlichen Maßnahmenplan. Die Domowina möchte dessen Erarbeitung unterstützen.   

 

 

 

Dawid Statnik, 12.03.2015


[1] Die Bezeichnung „sorbisch“ ist gleichberechtigt mit der in Brandenburg gebräuchlichen Bezeichnung “sorbisch/wendisch” zu verstehen.

[2] Dies ist eine gekürzte, sinngemäße Übersetzung der Beschlussvorlage. Überschriften und Aufgaben sind Zitate aus den von der 16. Hauptversammlung beschlossenen Arbeitsrichtlinien.

[3] Der Gebrauch der männlichen Form schließt ausdrücklich immer auch die weibliche ein.

[4] Der Begriff „Sorben“ bezieht sich gleichberechtigt sowohl auf die Bezeichnung „Sorben/Wenden“ nach Artikel 25 der Verfassung des Landes Brandenburg als auch auf die Bezeichnung „Sorben“ nach Artikel 6 der Verfassung des Freistaates Sachsen.

[5] 2plus: Unterricht nach dem schulartübergreifenden Konzept zweisprachige sorbisch-deutsche Schule im sorbischen Siedlungsgebiet des Freistaates Sachsen

[6] Die Domowina hat gegenwärtig 18 Mitgliedsverbände: 5 Domowina-Regionalverbände und 13 spezifische überregionale Mitgliedsvereine.

[7] Geldgeber der Stiftung für das sorbische Volk sind der Bund, das Land Brandenburg und der Freistaat Sachsen.