Auszug aus der Vereinssatzung:

 

§ 7 Mitgliedschaft 
 

(1) Der Bund ist der Zusammenschluss ordentlicher und fördernder Mitglieder. 

(2) Ordentliches Mitglied kann jede natürliche und juristische Person sorbischer Nationalität sowie jede nicht rechtsfähige Personenvereinigung werden, die als Künstler, Kultur- und Kunsthistoriker im Sinne der Präambel der Satzung wirkt. Weiterhin können auch Künstler deutscher und anderer Nationalität die Mitgliedschaft erwerben, wenn sie sich durch langjähriges künstlerisches oder kunsthistorisches sowie -kritisches Schaffen Verdienste erworben haben. 
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(4) Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich dem Zweck des Bundes verpflichtet fühlt und diesen unterstützen will. Fördernde Mitglieder werden durch den Vorstand anerkannt und als solche der Mitgliederversammlung bekanntgegeben.