Am Wettbewerb teilnehmen

Am Wettbewerb teilnehmen dürfen Städte und Gemeinden des sorbischen Siedlungsgebietes im Freistaat Sachsen, die Im Paragraphen 3 Absatz 2 des Gesetzes über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen vom 31. März 1999 ausgewiesen sind.

Den Kriterienkatalog steht hier zum Download bereit.

Abgabetermin für die Unterlagen ist der 31. Dezember 2017.