Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb Sprachenfreundliche Kommune – Die sorbische Sprache lebt

Bautzen, am 3. Februar 2017

Mit der heutigen Eröffnungsveranstaltung werden Ihnen die Wettbewerbsunterlagen für den 3. Wettbewerb „Sprachenfreundliche Kommune – Die sorbische Sprache lebt / Rěčam přichilena komuna – Serbska rěč je žiwa“ überreicht.

In den Jahren 2004/05 fand im sorbischen Siedlungsgebiet des Freistaates Sachsen zum ersten Mal dieser Wettbewerb statt. Nach dem großen Erfolg wurde vom damaligen Präsidenten des Sächsischen Landtages, Herrn Erich Iltgen, die Empfehlung ausgesprochen, diesen Wettbewerb im Abstand von fünf Jahren turnusmäßig durchzuführen. So hat sich der Rat für sorbische Angelegenheiten im Freistaat Sachsen in Abstimmung mit der Domowina–Bund Lausitzer Sorben wiederholt entschieden, diesen Wettbewerb auszurufen.

Wir freuen uns, dass der Präsident des Sächsischen Landtages, Herr Dr. Matthias Rößler, MdL, erneut die Schirmherrschaft übernommen hat.

Im Gesetz über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen (SächsSorbG vom 31. März 1999) heißt es im § 2 Abs. 3: „Das sorbische Volk und jeder Sorbe haben das Recht auf Schutz, Erhaltung und Pflege ihrer angestammten Heimat und ihrer Identität. Der Freistaat Sachsen, die Landkreise, Gemeindeverbände und Gemeinden im sorbischen Siedlungsgebiet gewährleisten und fördern Bedingungen, die es den Bürgern sorbischer Volkszugehörigkeit ermöglichen, ihre Sprache und Traditionen sowie ihr kulturelles Erbe als wesentliche Bestandteile ihrer Identität zu bewahren und weiterzuentwickeln.“

Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunalpolitiker in der zweisprachigen Lausitz werden hiermit aufgerufen, durch neue und vielfältige Initiativen den Gebrauch der sorbischen Sprache im Alltag zu fördern und ihr neue Räume zu eröffnen.

Wir wollen in der Öffentlichkeit die Bedeutung der sorbischen Sprache für die kulturelle Vielfalt in der Lausitz diskutieren und gemeinsame Projekte initiieren.

Dieser Wettbewerb wird parallel im Land Brandenburg und im Freistaat Sachsen durchgeführt, jedoch separat begonnen, beendet und ausgewertet. Es soll in beiden Ländern berücksichtigt werden, dass die sorbische Sprache eine Brückenfunktion zu unseren slawischen Nachbarn einnimmt.

Sehr geehrte Damen und Herren Kommunalpolitiker, liebe Bürgerinnen und Bürger, wir rechnen nach dem heutigen Start der Wettbewerbsphase mit Ihrer Teilnahme. Die Mitglieder des Rates für sorbische Angelegenheiten im Freistaat Sachsen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen der Domowina und der Stiftung für das sorbische Volk stehen Ihnen bei der Durchführung des Wettbewerbs mit Rat und Tat zur Seite.

Die ausgefüllten Unterlagen sowie Ihre Präsentationen über die Verwirklichung des Vorhabens „Die sorbische Sprache lebt“ in Ihrer Kommune reichen Sie bitte bis zum 31. Dezember 2017 gemäß beiliegendem Infoblatt in der Verwaltung der

Stiftung für das sorbische Volk, Postplatz 2, 02625 Bautzen

unter dem Kennwort: Sprachenwettbewerb

ein.

Die Jury mit Fachleuten aus Kommunalpolitik, Domowina und Stiftung sowie Mitgliedern des Rates für sorbische Angelegenheiten des Freistaates Sachsen wertet die eingereichten Unterlagen aus. Die sprachenfreundlichen Kommunen werden mit Urkunden, dem öffentlich verwendbaren Logo und Förderpreisen ausgezeichnet.

Die Auszeichnungsveranstaltung wird am 2. Februar 2018 stattfinden. Eine gesonderte Einladung dazu erfolgt zum späteren Zeitpunkt.