Antworten der Kandidaten zur Bundestagswahl 2017 - Wahlkreis 157 - Görlitz

1. Erweiterung der politischen Partizipation der Minderheiten auf Bundesebene

FRAGE: Unterstützen Sie diese Forderung des Minderheitenrates/der DOMOWINA?

(Stärkung der politischen Partizipation der anerkannten Minderheiten durch Benennung von Minderheitenbeauftragten durch die jeweiligen Fraktionen.)

CDU – Michael Kretschmer

Zunächst gilt die grundsätzliche Feststellung, dass sich alle Aktivitäten bzw. Forderungen im sogenannten Minderheitenschutz auf die in Deutschland anerkannten autochthonen Minderheiten beziehen, nämlich die Dänen, Friesen, Sinti und Roma sowie Sorben, wobei wir die Sorben im Status eines eigenständigen Volkes sehen. Die Sorben definieren sich selbst über die Kulturautonomie, niemals über Territorialautonomie. Auf dieser Grundlage hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bisher vielfältige Aktivitäten entwickelt, die politische Partizipation der Sorben zu stärken.

Ausdruck dessen ist beispielsweise die Tatsache, dass der Dachverband der Sorben, Domowina, beim Deutschen Bundestag als offizieller Ansprechpartner in der Auflistung der anerkannten Interessensverbände Deutschlands aufgenommen ist.

Das Instrument des Gesprächskreises für autochthone Minderheiten mit regelmäßigen Sitzungen beim Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat sich bewährt. Wir setzen uns für die Fortführung ein.

Der Deutsche Bundestag hat durch Wahlen von den Fraktionen vorgeschlagene Abgeordnete als Mitglied im parlamentarischen Beirat der Stiftung für das sorbische Volk zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte der Sorben entsandt. Sie sind Mittler im Interessensausgleich zwischen Bund und Sorben.

Bisher war es in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gute Tradition, dass Abgeordnete, in deren Wahlkreisen anerkannte Minderheiten leben, die jeweiligen Belange in ihre Verantwortung nahmen und die entsprechenden Aktivitäten entwickelten. Für die Sorben/Wenden, die im Freistaat Sachsen und im Land Brandenburg leben, zeichnen auch die jeweiligen Landesgruppen für die Interessenswahrung.

Da Minderheitenrechte die Zuständigkeit sowohl des Innen-, als auch des Kulturausschusses berühren, werden sich auch in Zukunft beide entsprechenden Arbeitsgruppen unserer Fraktion mit den Belangen der Sorben befassen. Das wird über das bewährte Berichterstatterprinzip realisiert und soll fortgesetzt werden.

SPD – Thomas Jurk

Wo dies erforderlich ist, sollte die Bundesregierung die politische Partizipation der anerkannten nationalen Minderheiten weiter stärken, wie dies der Deutsche Bundestag im Juni 2017 auf Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis90/Die Grünen beschlossen hat. Grundsätzlich steht in der SPD-Bundestagsfraktion der zuständige Berichterstatter als konkreter Ansprechpartner für den laufenden Abstimmungsprozess zwischen Abgeordneten und Minderheitenvertretern zur Verfügung. Ob die SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages darüber hinaus die Position eines Minderheitensprechers bzw. eines Minderheitenbeauftragten schaffen wird, entscheidet die SPD-Fraktion zu Beginn der nächsten Wahlperiode selbst. Dies hängt sicherlich auch vom SPD-Wahlergebnis und den davon abhängenden Ressourcen der künftigen SPD-Bundestagsfraktion ab. Ein gutes Wahlergebnis für die SPD würde es meiner Fraktion also erleichtern, eine solche Position zu schaffen.

AfD – Tino Chrupalla

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Linke – Thorsten Ahrens

Vorbemerkung zu den Fragen 1 bis 4:

Da die Fragen im Wortlaut den Fragen des Minderheitenrates der vier autochthonen Minderheiten in Deutschlandland entsprechen, wird in dieser Antwort auf die Antworten der Partei DIE LINKE zurückgegriffen, die ich vollinhaltlich teile und für deren Umsetzung ich mich im nächsten Deutschen Bundestag einsetzen werde.

Ja. Für die Einführung eines minderheitenpolitischen Sprecherbereichs sprechen auch die Erfahrungen, welche DIE LINKE in den Landtagen Brandenburgs und Sachsens sammelte, als sie dort - durchaus in einer gewissen Vorreiterrolle - frühzeitig gerade solche minderheitenpolitischen Sprecherbereiche bzw. Referentenfunktionen schuf: Kontinuität und Professionalität stiegen, besonders aber erhöhte sich das Prestige von Minderheitenpolitik in den beiden Landesparlamenten. Das brauchen und wollen wir auch für den Bundestag.

Im Bundestag hat es aufgrund des Vorhandenseins von vier Minderheiten und der Gruppe der Niederdeutsch-Sprecher*innen bisher eine Arbeitsteilung gegeben – die orientierte sich an der Mitwirkung einzelner Fraktionsmitglieder in den beratenden Gremien beim BMI und der allgemeinen Zuständigkeit des Innenausschusses für Minderheitenpolitik. Sicher ist es wünschenswert, dass – trotz Arbeitsteilung in Bezug auf die Gremienarbeit - ein Mitglied der Linksfraktion Hauptansprechpartner*in für alle Minderheiten und die Gruppe der Niederdeutsch*sprecher*innen sowie auch für den Minderheitenrat ist.

Darüber hinaus fühlt sich DIE LINKE dem Prinzip der authentischen politischen Selbstvertretung der autochthonen Minderheiten verpflichtet: eine Angehörige einer autochthonen Minderheiten war Anfang der 1990-er Jahre Mitglied unserer Bundestagsfraktion. In der sächsischen Landtagsfraktion gibt es seit 1990 einen sorbischen Abgeordneten. Für die jetzt anstehende Bundestagswahl hat unser Brandenburger Landesverband eine bekennende Sorbin/Wendin und Domowina-Mitglied auf einen aussichtsreichen Listenplatz gewählt.

FDP – Christine Schlagehan

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Grüne/B 90 – Joachim Schulze

Die Unterstützung der autochthonen nationalen Minderheiten Deutschlands ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Staat und Gesellschaft stehen in einer besonderen Pflicht und Verantwortung, sie zu schützen und finanziell nachhaltig zu fördern. Eine effektive Strategie kann nur im Dialog mit den Minderheiten ausgearbeitet werden. Dazu muss die Politik eng mit den Vertreterinnen und Vertretern der Minderheiten zusammenarbeiten. Die Vereine und Einrichtungen der vier autochthonen nationalen Minderheiten Deutschlands sowie deren (europäische) Dachverbände brauchen dafür verlässliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Wir Grünen im Bundestag benennen schon seit Jahren Abgeordnete aus den Regionen der autochthonen nationalen Minderheiten als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die jeweilige Minderheit. Dadurch kennen sie die Probleme der Menschen vor Ort und sind für sie leichter erreichbar.

2. Unterstützung der Europäischen Bürgerinitiative „Minority SafePack“

FRAGE: Sind Sie dazu bereit, die Europäische Bürgerinitiative zu unterstützen?
Falls ja, wie?
Werden Sie sich darüber hinaus verstärkt für einen nachhaltigen Minderheitenschutz in ganz Europa einsetzen?

CDU – Michael Kretschmer

Minderheitenschutz ist unverzichtbar und deshalb für uns ein wichtiges politisches Anliegen.

Die Europäische Bürgerinitiative ist eine legitime Bewegung, die auf das Engagement des Einzelnen in der Bürgerschaft ausgerichtet ist. Das gehört zum Wesen der Demokratie. Die Bewegung ist zum Nutzen der autochthonen Minderheiten und somit unterstützungswert.

SPD – Thomas Jurk

Die SPD engagiert sich für einen nachhaltigen Minderheitenschutz in Deutschland und ganz Europa. In der Plenardebatte im Deutschen Bundestag im Juni 2017 wurde dies noch einmal betont. In dem bei meiner Antwort auf Frage 1 angesprochenen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis90/Die Grünen wurde die Bundesregierung aufgefordert, in den einschlägigen Gremien der Europäischen Union darauf hinzuwirken, dass die kulturelle und sprachliche Vielfalt in der Europäischen Union durch geeignete Maßnahmen gestärkt wird.

AfD – Tino Chrupalla

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Linke – Thorsten Ahrens

Ja. DIE LINKE hat nicht nur ihre Ziele für den Schutz und die Förderung der autochthonen Minderheiten in Deutschland formuliert, sondern sich auch europapolitisch entsprechend aufgestellt. Im Programm zur Europawahl (2014) ist die grundlegende Zielstellung formuliert: „DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, dass sich die EU ihrer Verantwortung für den Schutz und die Förderung aller in ihr lebenden ethnischen Minderheiten (stellt) ... Die kulturelle und sprachliche Vielfalt, die die Minderheiten in die Europäische Union einbringen, bedarf einer angemessenen politischen Anerkennung und Förderung durch alle EU-Institutionen.“ Ergänzt wird diese Aussage mit Forderungen zur Verbesserung der Lage der größten Minderheit in Europa, den Roma.

Das bisherige Agieren unserer Abgeordneten im Europäischen Parlament, aber auch die regelmäßige Teilnahme von Vertreter*innen der Partei DIE LINKE an den von der FUEN organisierten jährlichen Minderheiten-Kongressen, zuletzt in Rumänien, zeugen davon, dass wir unsere Programmatik ernst nehmen. Ich gehe davon aus, dass insbesondere die Bundesarbeitsgemeinschaft Ethnische Minderheiten, aber auch einzelne Landesverbände unserer Partei für die Unterzeichnung der MINORITY-SAFE-PACK-Initiative werben werden und dass auch unsere Landtagsfraktionen entsprechend aktiv werden.

FDP – Christine Schlagehan

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Grüne/B 90 – Joachim Schulze

Wir begrüßen europäische Bürgerinitiativen zur Verbesserung der Beteiligung der europäischen Minderheiten und Regional- oder Minderheitensprachen und befürworten eine europäische Strategie in diesem Bereich. Mit der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) hat die Europäische Union ihre Türen für die Anliegen und Forderungen der BürgerInnen geöffnet. Wir setzen uns ein für eine europäische Demokratie, in der jeder Europäer und jede Europäerin Einfluss nehmen, politisch mitwirken und Entscheidungen mitgestalten kann. Deshalb wollen wir unnötig hohe Hürden bei demokratischen Beteiligungsinstrumenten, insbesondere bei der EBI abbauen. Wir wollen prüfen, ob sie perspektivisch zu einem Instrument einer echten europäischen Volksinitiative ausgebaut werden kann. Wir setzen uns dafür ein, dass alle UnionsbürgerInnen mit ihren vielfältigen Kulturen und Sprachen in den Staaten, in denen sie leben, die vollen bürgerlichen, sozialen und politischen Rechte genießen. Dabei ist der Schutz für Angehörige nationaler Minderheiten und Sprachminderheiten besonders zu stärken.

 

3. Maßnahmenplan zum Schutz und zur Förderung der nationalen Minderheiten in Deutschland

FRAGE: Unterstützen Sie die Erarbeitung eines Maßnahmenplans zum Schutz und zur Förderung der nationalen Minderheiten in Deutschland?

 

CDU – Michael Kretschmer

Die Bundesrepublik Deutschland schützt und fördert durch ihre Beteiligung an der Stiftung für das sorbische Volk entsprechend der Protokollnotiz zum Einigungsvertrag das sorbische Volk. Durch fortentwickelte Finanzierungsabkommen erfolgte bisher die Anpassung auf die sich verändernden Herausforderungen. Das soll auch in Zukunft geschehen.

Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen liegt in der Zuständigkeit und damit Verantwortung der Länder Sachsen und Brandenburg. Im Freistaat Sachsen ist ein Maßnahmenplan zum Schutz und zur Förderung der sorbischen Sprache und Kultur seit langem beschlossen. Er wird nach Vorgaben der

Staatsregierung fortgeschrieben. Im Land Brandenburg wurde im zurückliegenden Jahr ein solcher Maßnahmenplan vorgelegt.

Alle von der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen völkerrechtlichen Verträge mit Blick auf nationale Minderheiten sind entsprechend der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit auch in Zukunft einzuhalten. Insofern kann ein Maßnahmenplan des Bundes nur in Zusammenarbeit mit den Ländern greifen. Im Erlass zur Gründung der Stiftung für das sorbische Volk ist dafür der Rahmen gesetzt.

SPD – Thomas Jurk

Die nationalen Minderheiten gehören zu Deutschland. Ihre Traditionen, ihre Sprachen und deren Anwendungen gilt es zu schützen. Dafür notwendige Maßnahmen sollten mit den Ländern diskutiert und ggf. in Absprache mit diesen umgesetzt werden.

AfD – Tino Chrupalla

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Linke – Thorsten Ahrens

Diese Forderung gehört seit langem zu den wesentlichen Aspekten der Minderheitenpolitik der Linkspartei. In unserem Erfurter Programm (2011) stehen folgende Sätze: „Die Politik hat Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Wahrung und Weiterentwicklung der Identität, Sprache und Kultur der Minderheiten sichern. Notwendig ist die Erarbeitung entsprechender bundespolitischer Grundsätze, die mittelfristig in einen Grundgesetzartikel münden müssen.“ Mit dem Wahlprogramm zur Bundestagswahl erneuerte DIE LINKE ihre „Forderung nach Erarbeitung von bundespolitischen Grundsätzen zur Wahrung und Weiterentwicklung der Identität, Sprache und Kultur der ethnischen Minderheiten in Deutschland, die mittelfristig in einen Grundgesetzartikel münden könnten.“ In Brandenburg war DIE LINKE diejenige, die die Erarbeitung eines Maßnahmenplans zur Stärkung der niedersorbischen Sprache durch die Landesregierung initiiert hat; weitere Schritte in Bezug auf das Niederdeutsche und auf die Sinti und Roma sind in Vorbereitung. Sie können angesichts dessen also davon ausgehen, dass wir uns auch im neuen Bundestag in diesem Sinne engagieren werden.

Eine Nebenbemerkung sei angesichts dessen gestattet, dass Sie in Ihrem Wahlprüfstein ausdrücklich die drei antragstellenden Fraktionen zum Minderheiten-Beschluss des Deutschen Bundestages vom 2. Juni nennen: Die Linksfraktion hat diesen Antrag einstimmig im Bundestagsplenum unterstützt. Eine von uns gewollte Mitantragstellung scheiterte am Agieren einer großen Bundestagsfraktion.

FDP – Christine Schlagehan

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Grüne/B 90 – Joachim Schulze

Wir unterstützen die Erarbeitung eines Maßnahmenplans zum Schutz und zur Förderung der nationalen Minderheiten in Abstimmung mit den Vertretern der Minderheiten und den Ländern. Er sollte klar formulierte Ziele - darunter auch Selbstverpflichtungen der öffentlichen Stellen – enthalten.

Wir wollen die Minderheitensprachen fördern und uns für ihren Erhalt in Kitas, Schulen, Zeitungen, Literatur und insbesondere in den neuen Medien wie dem Internet einsetzen. Für die Erhaltung, Vermittlung und Förderung der Sprachen in Kinderkrippen, Kindergärten und in Schulen ist die Aus- und Weiterbildung von LehrerInnen, ErzieherInnen und KindergärtnerInnen von zentraler Bedeutung. Außerdem ist der Erhalt und weitere Aufbau von Schulen mit aktiver Zweisprachigkeit notwendig.

Wir setzen uns außerdem für die Förderung und Anerkennung der kulturellen Vielfalt ein und insbesondere der Kulturen der nationalen Minderheiten. Deren Vereine und Einrichtungen sind deshalb in ihrer kulturellen Arbeit finanziell und ideell zu unterstützen. Das ist die Aufgabe sowohl der Länder als des Bundes.

Öffentliche Anerkennung und Aufmerksamkeit durch PolitikerInnen und Verwaltung vor Ort sind ebenfalls hilfreich, um diese Kulturen im Bewusstsein aller BürgerInnen zu verankern. Dazu gehört auch, Minderheitensprachen entsprechend der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in der Öffentlichkeit zu fördern. So sollten z.B. Zugansagen in den Regionen, in denen nationale Minderheiten leben auch in Sorbisch, Wendisch, Dänisch, Nord- oder Saterfrisisch gesprochen werden.


4. Novellierung des Minderheitennamensänderungsgesetzes

FRAGE: Wie stehen Sie zur Novellierung des Minderheiten-Namensänderungsgesetzes?

CDU – Michael Kretschmer

Der Anspruch, die weibliche Form sorbischer Namen im Namensrecht zu verankern, ist gerechtfertigt. Mit bisher vorgetragenen rechtlichen Gegenargumenten werden wir uns weiter auseinandersetzen und eine Änderung forcieren. Diese sind insbesondere mit Blick auf die europäische Gemeinschaft und die daraus resultierende Freizügigkeit nicht mehr gerechtfertigt.

Da die Namensregelung der männlichen und weiblichen Formen der Sorben identitätsstiftend ist, muss der Gleichberechtigungsgrundsatz umgesetzt werden.

SPD – Thomas Jurk

Das Führen weiblicher Suffixe in Nachnahmen ist eine seit langem bekannte Forderung. Rechtlich gestaltet sich die Umsetzung dieser Forderung aber schwieriger als vermutet.

AfD – Tino Chrupalla

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Linke – Thorsten Ahrens

Die Linksfraktionen im Deutschen Bundestag sowie in den Landtagen von Brandenburg und Sachsen werden sich für diese berechtigte Forderung der Minderheit einsetzen.

FDP – Christine Schlagehan

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Grüne/B 90 – Joachim Schulze

Wir unterstützen das Anliegen. Für das deutsche Namensrecht ist der Grundsatz der Namenskontinuität prägend. Der Name unterliegt nicht der Disposition seiner Trägerin bzw. seines Trägers, eine Namensänderung braucht daher eine besondere gesetzliche Grundlage. Diese Prinzipien stellen wir seit Jahren in Frage und haben uns im Petitionsausschuss des Bundestages stets für die Überarbeitung und Liberalisierung des Namensrechts - darunter auch des Minderheiten-Namensrechts - eingesetzt. Es gibt keine Gründe, warum der Staat Sorbinnen nicht erlauben sollte, weibliche Formen des Nachnamens – wie es in slawischen Sprachen die Regel ist – zu benutzen.

5. Strukturentwicklung in der Lausitz

FRAGE: Wie stehen Sie zur Strukturentwicklung und der darin liegenden Verantwortung des Bundes?
Welche wirtschaftlichen und strukturellen Perspektiven sehen sie für die Lausitz?

CDU – Michael Kretschmer

Der Ausstieg aus der Braunkohleförderung muss transparent, langfristig und geordnet stattfinden. Ich bin für eine Bestandsgarantie der Braunkohle bis zum Jahr 2050. Die gezielte Förderung des Strukturwandels durch den Bund muss zügig in der Lausitz beginnen. Im Wahlprogramm geben wir hierfür eine klare Zusage.

Da das Siedlungsgebiet der Sorben Jahrzehnte von den Konsequenzen der Braunkohleförderung betroffen ist, wurden vielfältige Maßnahmen beschlossen und umgesetzt. Immer geht es darum, die sprachliche und kulturelle Identität der Region zu bewahren.

Alle Maßnahmen zur Bewältigung der neuen Herausforderungen der aktuellen Strukturentwicklung, wo wir auch den Bund in Verantwortung sehen, müssen sich an diesem Grundsatz messen lassen.

Die strukturpolitischen Perspektiven sehen wir zunächst im Ausbau der Infrastruktur. Hier ist nicht nur der Straßen- und Schienenausbau wichtig, sondern vor allem der Breitbandausbau.

Die wirtschaftspolitischen Perspektiven der zweisprachigen Lausitz sehen wir in der Entwicklung moderner Energie- und Informationstechnologien.

Wichtig bleibt, dass Sorben in ihrem angestammten Siedlungsgebiet weiterhin eine zukunftssichere wirtschaftliche Grundlage haben. Dafür wollen wir Sorge tragen.

SPD – Thomas Jurk

Die Lausitz ist seit über 25 Jahren in einem stetigen Strukturwandel und hat seit 1990 einen langen Weg mit tiefen Einschnitten zurückgelegt. Das industrielle Netz um die Energiewirtschaft ist aber weiterhin die wirtschaftliche Basis. Hier sehe ich u.a. auch eine Perspektive für die Lausitz als Energieregion. Der Strukturwandel weg von der Braunkohle muss sinnvoll begleitet und unterstützt werden. Es dürfen keine wirtschafts- und energiepolitischen „Schnellschüsse“ erfolgen. Die Lausitz braucht neue, innovative und gut bezahlte Arbeitsplätze, flächendeckende Breitbandanschlüsse sowie eine verbesserte Verkehrsinfrastruktur. Der Bund unterstützt den Strukturwandel finanziell und organisatorisch. Neben den bekannten Förderungen zum Beispiel aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stehen im Energie- und Klimafonds jährlich 4 Millionen Euro zur Unterstützung des Strukturwandels in Braunkohlegebieten zur Verfügung. Daraus soll das Projekt ‚Unternehmen Revier‘ finanziert werden, um die Menschen, Unternehmen und Initiativen aus den Braunkohleregionen bei konkreten Maßnahmen und Projekten zu unterstützen. Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wurde zudem eine Stabsstelle für Strukturentwicklung geschaffen, um Ideen zu entwickeln, Perspektiven aufzuzeigen und entsprechende Förderinstrumente zur Verfügung zu stellen. Der Bund wird darüber hinaus 2018 eine Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung" einsetzen, die einen Instrumentenmix für die wirtschaftliche Entwicklung, Strukturwandel, Sozialverträglichkeit und Klimaschutz entwickeln wird.

AfD – Tino Chrupalla

Keine Antwort erhalten.

Linke – Thorsten Ahrens

Die sächsische und brandenburgische Lausitz mit mehr als einer Million Einwohnerinnen und Einwohnern befindet sich seit nunmehr 27 Jahren in einem ständigen Anpassungs- und Veränderungsprozess. Die Gewinnung und Verarbeitung der Braunkohle prägte über 120 Jahre das Bild der Region. Noch immer hat nahezu jede Familie Berührungen mit der Energiewirtschaft. Der bescheidene Wohlstand der Region fußt maßgeblich auf der Kohle. Die Folgen der intensiven Nutzung der Braunkohle wie der Verlust von sorbischen/wendischen wie deutschen Dörfern, die Verockerung der Spree, die stattgefundenen Rutschungen sowie der gestörte Wasserhaushalt werden jedoch auch noch die kommenden Generationen zu bewältigen haben. Allerdings gibt es heute ca. 40.000 Industriearbeitsplätze außerhalb des Bergbaus in den Bereichen der Ernährungswirtschaft, der Chemie- und Kunststoffindustrie, der Erneuerbaren Energien sowie im Metall- und Maschinenbau.

In der Lausitz wird seit vielen Jahren über die künftige wirtschaftliche Entwicklung der Region debattiert. Aufgrund der veränderten bundespolitischen Rahmenbedingungen und dem beschlossenen Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung wird spätestens zur Mitte des Jahrhunderts die Verstromung der Braunkohle beendet sein. DIE LINKE hat in dieser Debatte eigene Beiträge erbracht – in Gestalt eines Lausitz-Konzeptes sowie entsprechender Aussagen in den Landeswahlprogrammen und Beschlüssen der Landesverbände bzw. - fraktionen. Bereits vor acht Jahren haben wir uns für einen langfristigen, geplanten und sozialverträglichen Ausstieg bis 2040 ausgesprochen, lange standen wir mit dieser Position allein.

Die Schaffung einer funktionierenden gemeinsamen Wirtschaftsförderung in der Lausitz und der Aufbau der dazugehörigen Struktur - länder- und landkreisübergreifend - ist eine der zentralen Aufgaben in den kommenden Monaten. Hierfür sind die Grundlagen durch Beschlüsse von Kreistagen bereits geschaffen.

Gleichzeitig gilt es, vorhandene Doppelstrukturen in der Wirtschaftsförderung, im Tourismus und auch in der Verwaltung zügig zu überwinden, um künftig besser koordiniert die wirtschaftliche Entwicklung der Lausitz voranzubringen.

Zudem bleibt auch die Bundesregierung in der Verantwortung. DIE LINKE will einen Strukturwandelfonds, der vom Bund jährlich mit 250 Millionen Euro ausgestattet wird, weil die betroffenen Länder den Prozess nicht allein schultern können. In erster Linie geht es hier um die bessere infrastrukturelle Ausstattung der Region.

Brandenburg und Sachsen haben innerhalb ihrer Regierungen zentrale Ansprechpartner für die Lausitz benannt, um das weitere Vorgehen zwischen Kommunen, Landkreisen, Ländern, Bund und der europäischen Ebene abzustimmen. Die dazugehörigen Arbeitsstrukturen sollen Ende 2017 geschaffen sein.

Der begonnene Dialog zwischen den gesellschaftlichen und politischen Akteuren muss fair und auf Augenhöhe fortgesetzt werden. Weder wird es den „einen“ Plan für die Lausitz geben, noch kann diese vielschichtige Region mit nur einer Stimme sprechen.

Wichtig wäre es, politische Egoismen und persönliche Befindlichkeiten in den Hintergrund zu drängen. Für die vor uns stehenden Aufgaben, bei gleichzeitig stattfindenden demografischem Wandel, braucht die Region vor allem ein Mehr an Miteinander!

FDP – Christine Schlagehan

Keine Antwort erhalten.

Grüne/B 90 – Joachim Schulze

Der schnelle Ausstieg aus der Braunkohleverstromung ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN notwendig, um dem dramatischen Klimawandel zu begegnen. Hinzu kommt die heimatzerstörende Wirkung des Braunkohleabbaus. Aufgrund der internationalen Entwicklung hat die Braunkohle keine lange Zukunft. Durch das Festhalten an der Braunkohleförderung wird der notwendige Strukturwandel verschleppt und die Zukunft der Lausitz verspielt. Wir GRÜNE befürworten die Gründung einer Zukunftsstiftung Lausitz, die die Erarbeitung von Zukunftskonzepten und -projekten für die Bewältigung des Strukturwandels in der Lausitz koordiniert. Wir wollen den Innovations- und Technologietransfer zwischen den Hochschulen, der Berufsakademie, den bestehenden Forschungsinstituten und den kleinen und mittelständischen Unternehmen verbessern. Eine besondere Chance sehen wir im Aufbau eines Industrieclusters für die Bereiche Fahrzeugbau, Leichtbau und Elektromobilität.

 

6. Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk

FRAGE: Wie stehen sie zur Stiftungsförderung und erachten Sie eine Erhöhung der Mittel im Rahmen der folgenden Finanzierungsabkommen als notwendig?

CDU – Michael Kretschmer

Das Instrument einer Stiftung ist für die Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Sprache und Kultur sinnvoll und muss auch in Zukunft gesichert bleiben. Die in den zurückliegenden Stiftungsperioden beschlossenen Erhöhungen der Zuwendungen waren notwendig und deshalb richtig. Derzeit besteht Planungssicherheit, was die mittelfristige Finanzplanung für die Stiftung im Bundeshaushalt beweist.

Wir verfolgen die Entwicklung auch in Zukunft und setzen uns zur gegebenen Zeit für eine Erhöhung ein. Da die steigenden Personalkosten tarifbezogen jährlich ausgeglichen werden, besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

SPD – Thomas Jurk

Die Stiftung für das sorbische Volk wird bisher gemeinsam durch den Bund und die Länder Sachsen und Brandenburg im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung gefördert. Generell sollte aus meiner Sicht an diesem Modell festgehalten werden. Da das Finanzierungsabkommen bis 2020 läuft, wird in der nächsten Legislaturperiode mit allen Beteiligten eine auskömmliche Finanzierung vereinbart werden müssen.

AfD – Tino Chrupalla

Keine Antwort erhalten.

Linke – Thorsten Ahrens

Der Großteil der staatlichen Förderung der sorbischen/wendischen Sprache läuft seit der Wende über die Stiftung für das sorbische Volk. Diese Förderung war aber im Laufe der vergangenen 25 Jahre großen Schwankungen unterworfen. Mit dem zweiten Finanzierungsabkommen für die Stiftung wurden unter der schwarz-gelben Regierung 1998 erhebliche Kürzungen der Bundeszuschüsse anvisiert. Ab 2004 vollzogen eine rot-grüne Bundesregierung und mit ihr auch die rot-schwarze Regierung Brandenburgs diese Einschnitte in die Stiftungsfinanzierung.

Die damalige PDS hat - wie später auch DIE LINKE - diese Kürzungen zu Oppositionszeiten strikt abgelehnt; im Bundestag und in den Landesparlamenten wurden durch uns bei den jährlichen Haushaltsberatungen regelmäßig Änderungsanträge zur Erhöhung der Stiftungsfinanzierung gestellt. Mit einem Beschluss sprach sich die Partei auf ihrem des 1. Bundesparteitag im Mai 2008 in Cottbus/Chóśebuz für eine angemessene Finanzierung der Förderung der sorbischen/wendischen Minderheit aus.

Dass zwischenzeitlich die Fehler der Vergangenheit korrigiert worden sind, ist nicht nur auf die Bundesregierung oder den Bundestag zurückzuführen, sondern auch Ergebnis der Bemühungen der beiden Bundesländer, darunter des rot-roten regierten Brandenburgs. Der Aufwuchs der Zuwendungen von Bund und Ländern war nicht nur wegen der – wie auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen - wachsenden Personalkosten notwendig, sondern vor allem wegen neuer bzw. in Umfang und Art wachsender Aufgaben bzw. Ansprüche an die Unterstützung die Gestaltung einer Minderheitenpolitik, die den Verpflichtungen Deutschlands aus den europäischen Minderheitenabkommen entspricht. Dies gilt auch für die Zukunft.

Deshalb hat DIE LINKE in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 als Aufgabe für die neue Wahlperiode des Bundesparlaments festgeschrieben: „Wir wollen Institutionen und Projekte, die zum Erhalt, zur Pflege und zur Entwicklung der Minderheitensprachen und -kulturen beitragen, finanziell so auszustatten, dass sie den gewachsenen Aufgaben entsprechen können. Vor allem dem Bildungsbereich kommt dabei eine wichtige Bedeutung zu, aber auch der Wissenschaft und der Basis- und Hochkultur. Unabhängige Medien in den Minderheitensprachen sollen Bedingungen erhalten, damit sie weiterhin ihren Beitrag zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Sprachen leisten können.“

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Frage nach der Erhöhung der Mittel für die Stiftung im Rahmen der folgenden Finanzierungabkommen eindeutig mit „Ja“.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass die rot-rote Mehrheit im Landtag Brandenburg im Zusammenhang mit dem Gesetz über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden auch wesentliche finanzielle Entscheidungen außerhalb der Stiftungsfinanzierung getroffen hat, die der Stärkung der Minderheitenpolitik im Land und darüber hinaus dienen.

FDP – Christine Schlagehan

Keine Antwort erhalten.

Grüne/B 90 – Joachim Schulze

Die Förderung der sorbischen/wendischen Sprache und Kultur ist ein wichtiges Anliegen von uns. Unlängst hat der Europarat die sorbische Sprache als besonders bedroht klassifiziert. Daraus erwächst für Politik und Gesellschaft die besondere Pflicht und Verantwortung, das Sorbische/Wendische zu schützen und finanziell nachhaltig zu fördern.

 

 

7. Digitale Angebote – Sorbisch/Wendisch digital

FRAGE: Wie stehen Sie zur Notwendigkeit, die sorbische/wendische Sprache auch in digitalen Erzeugnissen und Plattformen zu integrieren?

Werden Sie sich hierfür einsetzen?

CDU – Michael Kretschmer

Die Digitalisierung durchdringt alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Deshalb ist die Bewahrung der sorbischen Sprache in Zukunft ohne Digitalisierung undenkbar. Sie muss im

öffentlichen Leben gesprochen werden und sichtbar sein, in allen Bereichen der digitalen Welt geschrieben und gehört werden können. Die Globalisierung bewirkt, dass Sorben nicht nur im angestammten Siedlungsgebiet leben und arbeiten. Deshalb muss auch außerhalb des Siedlungsgebietes der Zugang zur sorbischen Sprache gesichert sein, um diese zu lernen und mit ihr zu kommunizieren.

Der Bund hat dies erkannt und zusätzliche Mittel für die Digitalisierungsprozesse des Sorbischen zur Verfügung gestellt. Weil sich die Digitalisierung der sorbischen Sprache und die Durchdringung im Alltag wirtschaftlich für Anbieter der Infrastruktur nicht auszahlen, ist hier besondere Unterstützung notwendig, auch für die Entwicklung weiterer Plattformen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Staat hierbei seiner Gesamtverantwortung nachkommt und alle Akteure einbindet.

SPD – Thomas Jurk

Ja, ich sehe die Notwendigkeit und würde mich auch dafür einsetzen, dass die sorbische/wendische Sprache in zukünftigen Office-Produkten implementiert wird.

AfD – Tino Chrupalla

Keine Antwort erhalten.

Linke – Thorsten Ahrens

Ich teile die Sicht der DOMOWINA. Im Falle meiner Wahl in den Deutschen Bundestag werde ich mich gemeinsam mit den entsprechenden Fachpolitiker*innen meiner Fraktion und den LINKEN Kolleg*innen in den Landtagen für eine stärkere Integration der ober- bzw. der niedersorbischen Sprachen in digitalen Erzeugnissen und Plattformen einsetzen. Dazu gehört auch, Druck auf die künftige Bundesregierung auszuüben: Sie darf die Sorben/Wenden bei Verhandlungen mit den Softwarefirmen nicht allein lassen.

FDP – Christine Schlagehan

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8. Öffentliche Zweisprachigkeit

FRAGE: Wie stehen Sie zu der Absicht, Autobahnausschilderungen im Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden zweisprachig zu gestalten?

Werden Sie sich für diese Forderung politisch einsetzen?

CDU – Michael Kretschmer

Die zweisprachige Autobahnausschilderung im Siedlungsgebiet der Sorben ist ein Gebot der Umsetzung des Gleichberechtigungsgrundsatzes. Sie ist ein weiteres identitätstiftendes Zeichen und nicht zuletzt ein touristisch werbender Wirtschaftsfaktor. Deshalb werden wir uns für die Umsetzung einsetzen.

SPD – Thomas Jurk

Ich persönlich könnte mir durchaus vorstellen, die Ausschilderung auf Autobahnen zweisprachig auszugestalten. Dies sollte die DOMOWINA in der nächsten Wahlperiode mit den verantwortlichen Verkehrspolitikern auf Bundesebene diskutieren.

AfD – Tino Chrupalla

Keine Antwort erhalten.

Linke – Thorsten Ahrens

Ich werde mich im Bundestag dafür einsetzen.

Bei der Umsetzung dieser Forderung der DOMOWINA könnte der Bund auf die positiven Erfahrungen Brandenburgs zurückgreifen. Hier war 2014 die erste Verwaltungsvorschrift, die auf der Grundlage des neuen Sorben/Wenden-Gesetzes in Kraft gesetzt wurde, ein Erlass, der entsprechende Regelungen im Rahmen des Zuständigkeitsbereichs des Landes getroffen hat. Im „Erlass zur zweisprachig deutsch-niedersorbischen Beschriftung von Verkehrszeichen“ vom 25. Juni 2014 wurde nicht nur – wie in der Vorgängerregelung aus dem Jahre 2013 - die zweisprachige (deutsch-niedersorbische) Beschriftung festgeschrieben, sondern es wurden auch Maßnahmen zur Sicherung einer einheitlichen Schriftgröße vorgegeben. Zwischenzeitlich haben Städte und Gemeinden – so zum Beispiel Cottbus/Chóśebuz - begonnen, neue Ortseingangstafeln entsprechend zu gestalten.

FDP – Christine Schlagehan

Keine Antwort erhalten.

Grüne/B 90 – Joachim Schulze

Minderheitensprachen müssen entsprechend der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen in der Öffentlichkeit gefördert werden. Deshalb unterstützen wir die Vorschläge, wonach Zugansagen in den Regionen, in denen nationale Minderheiten leben, auch in Sorbisch oder Wendisch gesprochen und Autobahnausschilderungen im Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden zweisprachig gestaltet werden sollten. Nach dem Vorbild anderer europäischer Länder wie Finnland oder Frankreich sollte auch Deutschland Hinweisschilder auf Autobahnen künftig mehrsprachig gestalten. Die von der Bundesregierung ins Feld geführte Argumentation, dadurch würde die Verkehrssicherheit gefährdet, entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Derartige Erfahrungen liegen aus europäischen Ländern jedenfalls nicht vor.

Zudem haben Kommunen, die zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet gehören, neben den üblichen Verwaltungsaufgaben die zusätzliche Pflicht, die sorbische/wendische Sprache und Kultur zu fördern. Dafür sind entsprechende Haushaltstitel zu schaffen und Mittel einzustellen. Kulturveranstaltungen und Aktionen zur ländlichen Regionalentwicklung in den Kommunen, die die sorbische/wendische Bevölkerung zur Zielgruppe haben, müssen im gleichen Verhältnis wie solche für die deutsche Bevölkerung mit Projektmitteln des Landes unterstützt werden.

9. Zweisprachigkeit im Rahmen der Wahlen

FRAGE: Wie stehen Sie zur Gleichwertigkeit der sorbischen/wendischen Sprache?
Werben Sie für Ihre Kandidatur auch (sichtbar) in sorbischer/wendischer Sprache?

Wenn ja, wie?

CDU – Michael Kretschmer

Im Freistaat Sachsen ist die sorbische Sprache in der Verfassung als zweite Amtssprache verankert. Das verpflichtet. Dieser Verpflichtung kommen die Kandidaten in eigener Verantwortung nach. Zur Bundestagswahl 2017 habe ich mich gern den Fragen des Sorbischen Rundfunks und der Sorbischen Zeitung gestellt.

SPD – Thomas Jurk

Ich halte die sorbische/wendische Sprache für gleichwertig. Leider wird sie nur von wenigen Menschen in meinem Wahlkreis gesprochen. Da meine Ressourcen begrenzt sind, habe ich darauf verzichtet, bei meiner Kandidatur für den Deutschen Bundestag auch in sorbischer/wendischer Sprache zu werben.

AfD – Tino Chrupalla

Keine Antwort erhalten.

Linke – Thorsten Ahrens

Meine Partei und ich stehen für die Gleichwertigkeit der obersorbischen und der niedersorbischen Sprache mit dem Deutschen. Vor diesem Hintergrund werben wir auch in beiden Sprachen für unsere minderheitenpolitischen Ziele. Auf Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft Ethnische Minderheiten der Partei DIE LINKE haben die Landesverbände Brandenburg und Sachsen einen dreisprachigen (deutsch, obersorbisch, niedersorbisch) Folder mit Auszügen aus dem Wahlprogramm der LINKEN gefertigt, der in den Dörfern und Städten des angestammten Siedlungsgebiets der Sorben/Wenden verteilt wird. Zugleich werben wir mit einem obersorbischen Plakat und einem niedersorbischen Plakat unter dem Motto „Bildung – Sprache ist Zukunft“ für DIE LINKE und ihre minderheitenpolitischen Ziele.

Vorgemerkt für die Zukunft ist: Die Gleichrangigkeit der sorbischen/wendischen Sprachen kann auch durch die zweisprachige Beschriftung von Bürgerbüros im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden – und vielleicht auch im Bundestag – dokumentiert werden.

FDP – Christine Schlagehan

Keine Antwort erhalten.

Grüne/B 90 – Joachim Schulze

Wir GRÜNE unterstützen die Forderung nach gleichberechtigter Zweisprachigkeit im öffentlichen Raum. Sie ist ein sichtbares Element einer modernen Sprachenpolitik für die zweisprachige Lausitz und von großer Bedeutung für eine echte Gleichberechtigung der sorbischen Minderheit und damit der Umsetzung der Minderheitenrechte.

Öffentliche Anerkennung und Aufmerksamkeit durch PolitikerInnen und Verwaltung vor Ort sind für die Förderung der sorbischen/wendischen Sprache ebenfalls hilfreich. Daher wollen wir gern die sorbische/wendische Sprache stärker in unserer politischen Öffentlichkeitsarbeit nutzen. Bereits jetzt verwendet der grüne Bundestagsdirektkandidat im Wahlkreis Bautzen I, Jens Bitzka, zweisprachige Wahlplakate. Ich selbst habe das dieses Mal für die eigentliche Kandidaturwerbung leider nicht realisieren können. Ich werde diese Anregung aber für unsere künftige bündnisgrüne politische Arbeit im Landkreis Görlitz vor allem auch als Kreisrat aufgreifen.

Die Reihung der jeweiligen Parteien erfolgte in Anlehnung an die Ergebniswerte der Sonntagsfrage (bundesweit) vom 07.09.2017 der Infratest dimap - Gesellschaft für Trend- und Wahlforschung mbH.